Erbimmobilie verkaufen – Würzburg
Geerbte Immobilie verkaufen in Würzburg
Ob Elternhaus, Wohnung oder vermietetes Mehrfamilienhaus: Eine geerbte Immobilie wirft organisatorische, wirtschaftliche und persönliche Fragen gleichzeitig auf. Als Immobilienmakler und Sachverständiger begleite ich Sie und Ihre Miterben in Würzburg und Umgebung – von der ersten Bewertung bis zum Notartermin.

Nachvollziehbare Bewertung als gemeinsame Grundlage für alle Erben
Klärung von Erbnachweis, Unterlagen und Grundbuch
Abstimmung mit Miterben, Notar und Steuerberatung
Provision erst nach Kaufpreiseingang
Wann kann eine geerbte Immobilie verkauft werden?
Eine geerbte Immobilie kann verkauft werden, sobald die Erbfolge und die Verfügungsberechtigung ausreichend nachgewiesen sind und bei einer Erbengemeinschaft alle erforderlichen Miterben dem Verkauf zustimmen.
Wer eine Immobilie geerbt hat, steht oft vor organisatorischen, wirtschaftlichen und auch persönlichen Entscheidungen. Im ersten Schritt sollte die Ausgangslage sauber erfasst werden. Dazu gehören die Eigentumssituation, der Zustand der Immobilie, vorhandene Unterlagen, mögliche Belastungen und die Frage, ob die Immobilie verkauft, übernommen oder zunächst gehalten werden soll.
In der Praxis ist es sinnvoll, nicht sofort mit einer Vermarktung zu beginnen, sondern zunächst eine geordnete Bestandsaufnahme vorzunehmen. So lässt sich früh erkennen, welche Schritte notwendig sind und welche Punkte vor einem möglichen Verkauf geklärt werden sollten.
Bis zu einer Entscheidung und dem späteren Verkauf entstehen weiterhin laufende Kosten, beispielsweise für Grundsteuer, Versicherung, Energie und Instandhaltung. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, wie die Immobilie vorübergehend verwaltet und finanziert wird.
Ihre Möglichkeiten
Elternhaus geerbt: verkaufen, übernehmen oder behalten?
Wer das Elternhaus erbt, entscheidet selten nur nach Zahlen. Gerade deshalb hilft es, die Möglichkeiten nüchtern nebeneinanderzulegen.
Gemeinsam verkaufen
Alle Erben stimmen zu und unterschreiben den Kaufvertrag, der Erlös wird – nach Begleichung offener Nachlassverbindlichkeiten – nach den Erbquoten verteilt. Das ist oft die einfachste Lösung, wenn niemand selbst einziehen möchte.
Ein Erbe übernimmt
Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus. Grundlage ist ein Wert, den alle akzeptieren. Grunderwerbsteuer fällt bei der Übertragung an einen Miterben (oder dessen Ehe- oder Lebenspartner) zur Teilung des Nachlasses in der Regel nicht an. Ob die Auszahlung einkommensteuerliche Folgen hat, sollte vorher die Steuerberatung prüfen.
Selbst nutzen oder vermieten
Ziehen Kinder oder der Ehepartner in das Haus ein, in dem der Verstorbene selbst gewohnt hat, kann das bei der Erbschaftsteuer Vorteile bringen (siehe Hinweis unter „Kosten und Steuern“). Bei einer Vermietung bleiben Verwaltung, Instandhaltung und Entscheidungen gemeinsame Sache aller Erben.
Wie eine Wohnung oder ein Haus nach dem Auszug geräumt werden kann, lesen Sie bei meiner Partnerempfehlung für Haushaltsauflösung und Entrümpelung.
Was sind typische Fehler beim Verkauf einer geerbten Immobilie?
- Unterlagen werden zu spät zusammengestellt
- Der Marktwert wird nur grob geschätzt
- Miterben sind nicht frühzeitig abgestimmt
- Belastungen im Grundbuch werden zu spät erkannt
- Steuerliche oder rechtliche Fragen werden mit dem Makler statt mit den zuständigen Fachstellen geklärt
- Die Vermarktung startet, obwohl Entscheidungs- und Nachweisfragen noch offen sind
So läuft der Verkauf einer geerbten Immobilie ab
Der Verkauf einer geerbten Immobilie sollte strukturiert vorbereitet werden. Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft müssen zunächst die Eigentumsverhältnisse, die vorhandenen Unterlagen und die Vorstellungen der einzelnen Miterben geklärt werden.
1. Erbfolge und Verfügungsberechtigung klären
Zunächst ist zu prüfen, wer Erbe geworden ist und durch welche Unterlagen die Erbfolge nachgewiesen werden kann. Je nach Ausgangssituation kommen dafür ein Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder eine notarielle Verfügung von Todes wegen mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll infrage.
2. Unterlagen zur Immobilie zusammenstellen
Für die Bewertung und den späteren Verkauf werden unter anderem Grundbuchunterlagen, Baupläne, Flächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen und ein gültiger Energieausweis benötigt. Bei Eigentumswohnungen kommen insbesondere die Teilungserklärung, Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu.
3. Zustand und Marktwert einschätzen
Vor der Festlegung des Angebotspreises besichtige ich die Immobilie und bewerte ihre Lage, ihren baulichen Zustand, ihre Ausstattung und die aktuelle Marktsituation in Würzburg und Umgebung. Eine nachvollziehbare Marktwerteinschätzung hilft dabei, unterschiedliche Preisvorstellungen innerhalb der Erbengemeinschaft sachlich einzuordnen.
4. Gemeinsames Vorgehen abstimmen
Gehört die Immobilie mehreren Erben, sollten der angestrebte Verkaufspreis, notwendige Vorbereitungen und die Vermarktungsstrategie gemeinsam festgelegt werden. Auch die Zuständigkeiten für Unterlagen, Besichtigungen und Abstimmungen sollten frühzeitig geklärt sein.
5. Immobilie professionell vermarkten
Nach Abschluss der Vorbereitungen erstelle ich die Verkaufsunterlagen und präsentiere die Immobilie zielgruppengerecht. Kaufinteressenten werden vorqualifiziert und ihre Finanzierung wird vor der Vorbereitung des Kaufvertrags überprüft.
6. Notarvertrag und Übergabe vorbereiten
Nach der Einigung mit einem Käufer übermittle ich die erforderlichen Angaben an das Notariat und begleite die weitere Abstimmung bis zur Beurkundung. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung organisiere und protokolliere ich auch die Übergabe der Immobilie.
Wie lange der gesamte Ablauf dauert, hängt vor allem von der Einigkeit der Erben, der Vollständigkeit der Unterlagen und der konkreten Marktsituation ab. Je früher diese Punkte geklärt werden, desto verlässlicher lässt sich der Verkauf planen.
Vermietete Erbimmobilie verkaufen: Was ist zu beachten?
Auch eine vermietete geerbte Immobilie kann verkauft werden. Mit dem Erbfall gehen jedoch nicht nur das Eigentum, sondern grundsätzlich auch die bestehenden Rechte und Verpflichtungen auf die Erben über. Nach einem Verkauf tritt der Erwerber grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein.
Für die Bewertung und Vermarktung einer vermieteten Immobilie sind insbesondere folgende Unterlagen und Informationen wichtig:
- Mietverträge einschließlich sämtlicher Nachträge
- aktuelle Nettokaltmieten und Betriebskostenvorauszahlungen
- Zeitpunkt und Umfang der letzten Mieterhöhungen
- Angaben zu den hinterlegten Mietkautionen
- aktuelle Betriebskostenabrechnungen
- Informationen zu Mietrückständen oder Streitigkeiten
- Modernisierungs- und Instandhaltungshistorie
- Angaben zu bestehenden Wohnrechten oder sonstigen Nutzungsrechten
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung oder einem Mehrfamilienhaus richtet sich der erzielbare Kaufpreis wesentlich nach den nachhaltigen Mieterträgen, den laufenden Kosten, dem Zustand und den zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten.
Bei einem vermieteten Einfamilienhaus kann der Kreis möglicher Käufer dagegen eingeschränkt sein. Eigennutzer können die Immobilie nicht ohne Weiteres kurzfristig beziehen und Kapitalanleger prüfen, ob die erzielbare Miete in einem angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis steht.
Ich untersuche deshalb vor Beginn der Vermarktung, welche Käufergruppe realistisch angesprochen werden kann und welche Unterlagen für eine nachvollziehbare wirtschaftliche Prüfung erforderlich sind.
Eine Vorlage für die Mitteilung an Mieter über den Eigentümerwechsel finden Sie in meinen Mustervorlagen für Verkäufer und Vermieter.
Meine Leistungen beim Verkauf einer geerbten Immobilie
Der Verkauf einer Erbimmobilie erfordert häufig mehr Abstimmung als ein gewöhnlicher Immobilienverkauf. Neben dem Zustand und dem Wert des Objekts müssen oftmals mehrere Erben, fehlende Unterlagen und unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden.
Als Immobilienmakler und Sachverständiger für Immobilienbewertung begleite ich Sie in Würzburg und Umgebung persönlich bei den wesentlichen Schritten:
- Besprechung der persönlichen und objektbezogenen Ausgangssituation
- Sichtung der vorhandenen Immobilienunterlagen
- Erstellung einer individuellen Unterlagenübersicht
- nachvollziehbare Marktwerteinschätzung
- Erläuterung der wertbeeinflussenden Merkmale
- Abstimmung des Vorgehens mit den Mitgliedern der Erbengemeinschaft
- professionelle Aufbereitung und Präsentation der Immobilie
- zielgerichtete Vermarktung an geeignete Kaufinteressenten
- Vorqualifizierung der Interessenten und Prüfung der Finanzierung
- Vorbereitung der erforderlichen Angaben für das Notariat
- persönliche Begleitung bis zum Notartermin
- Organisation und Protokollierung der Immobilienübergabe
Rechtliche und steuerliche Sachverhalte prüfe ich nicht abschließend. Soweit im konkreten Fall eine fachliche Beratung erforderlich ist, weise ich offen darauf hin und empfehle die Einbindung eines Notars, Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
Bewertung eines geerbten Hauses in Würzburg
Bei einer geerbten Immobilie liegt die schwierigste Frage meist nicht im Recht, sondern im Preis. Das Finanzamt setzt einen Wert an, die Miterben haben eine Vorstellung, und das Portal zeigt einen dritten Betrag. Welcher davon trägt, entscheidet sich nicht in Würzburg allgemein, sondern in der jeweiligen Straße.
Ich bin in der Stadt Würzburg und im umliegenden Landkreis tätig und erlebe regelmäßig, wie unterschiedlich die Nachfrage selbst zwischen benachbarten Orten sein kann. Bei geerbten Einfamilienhäusern in Estenfeld und Rottendorf spielt für viele Interessenten beispielsweise die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes eine wichtige Rolle. Dieser Faktor kann bereits erklären, warum ein vergleichbares Objekt an einem Standort schneller vermittelbar ist als in einer nahe gelegenen Gemeinde.
Bei älteren Einfamilienhäusern in Höchberg oder Veitshöchheim ist häufig zu prüfen, welchen Anteil das Grundstück am Gesamtwert der Immobilie hat. Deshalb betrachte ich nicht nur die vorhandene Bausubstanz, sondern auch den Grundstückszuschnitt, das geltende Baurecht und mögliche weitere Nutzungsperspektiven. In Randersacker und Eibelstadt können zusätzlich Besonderheiten wie Hanglagen oder Denkmalschutz den Wert und die Vermarktbarkeit beeinflussen. Im Raum Ochsenfurt ist der Käuferkreis je nach Objekt teilweise kleiner, zugleich treffen passende Immobilien bei einem marktgerechten Preis und nachvollziehbarem Zustand häufig auf sehr konkrete Kaufinteressenten.
Im Erbfall kommt ein Punkt hinzu, den es beim normalen Verkauf nicht gibt: Der Wert muss nicht nur erzielbar, sondern auch begründbar sein – gegenüber dem Finanzamt, gegenüber Miterben und manchmal gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten. Eine Zahl ohne Herleitung hält in keiner dieser drei Situationen stand.
Deshalb beginne ich bei geerbten Immobilien immer mit einer Besichtigung vor Ort und einer nachvollziehbaren Einordnung, nicht mit einem Portalwert. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich diese Einschätzung für die Verkaufsentscheidung. Möchten Sie gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 Bewertungsgesetz), dient dazu in der Regel ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen, der von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert ist. Auch ein Verkaufspreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbfall zustande kommt, kann als Nachweis dienen. Für ein Gutachten nenne ich Ihnen gern passende Ansprechpartner.
Eine Marktwertermittlung mit Besichtigung und schriftlichem Bericht kostet bei mir ab 799 € inklusive Mehrwertsteuer. Beauftragen Sie mich mit dem Verkauf, ist die Bewertung im Verkaufsauftrag enthalten. Mehr dazu auf meiner Seite zur Immobilienbewertung in Würzburg.
Geerbtes Haus oder geerbte Wohnung verkaufen in Würzburg und Umgebung
Ob geerbtes Haus verkaufen oder geerbte Wohnung verkaufen: Beide Fälle brauchen eine Vermarktung, die zur Immobilie, zur Zielgruppe und zum Markt passt. In Würzburg und im Umkreis können Lage, Nachfrage, Zustand und Vermarktungsdauer je nach Objekt deutlich unterschiedlich sein.
Geht es konkret um ein geerbtes Haus, finden Sie ergänzend den allgemeinen Ablauf zum Hausverkauf in Würzburg.
Ich begleite Eigentümer daher nicht mit einer Standardlösung, sondern mit einem auf das konkrete Objekt abgestimmten Vorgehen. Dazu gehören die Einschätzung des Marktwerts, die sinnvolle Vorbereitung, die passende Vermarktung und die persönliche Begleitung bis zum Verkauf.
Welche Kosten nach dem Erbfall entstehen können
Nach dem Erbfall laufen objektbezogene Kosten wie Grundsteuer, Versicherung, Energie und Instandhaltung grundsätzlich weiter. Abhängig vom Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis und möglichen Steuerbefreiungen kann zusätzlich Erbschaftsteuer anfallen.
Für die Eintragung der Erben als Eigentümer wird grundsätzlich keine Grundbuchgebühr erhoben, wenn der Eintragungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Ob daneben weitere Kosten entstehen, hängt vom Einzelfall ab.
Hinweis: Die nachfolgenden Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die persönlichen Verhältnisse und der aktuelle Rechtsstand im Einzelfall.
Persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
| Verhältnis zum Erblasser | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder, je Elternteil | I | 400.000 € |
| Enkel, wenn das Elternteil vorverstorben ist | I | 400.000 € |
| Enkel, wenn das Elternteil noch lebt | I | 200.000 € |
| Urenkel sowie Eltern und Großeltern beim Erbfall | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner sowie Eltern und Großeltern bei Schenkung | II | 20.000 € |
| Alle übrigen Personen, etwa Lebensgefährten und Freunde | III | 20.000 € |
Quelle: § 16 ErbStG. Der Freibetrag gilt je Erbe und je Erblasser, nicht je Nachlass. Besteuert wird nur der Betrag oberhalb des Freibetrags.
Steuersätze nach Steuerklasse
| Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Quelle: § 19 ErbStG. Der Satz der erreichten Stufe gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Für Beträge knapp über einer Wertgrenze begrenzt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG die Mehrsteuer.
Rechtsstand Oktober 2026. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer; Änderungen der Freibeträge und Steuersätze sind möglich. Ich aktualisiere die Tabellen, sobald sich etwas ändert.
Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wird besteuert, in Steuerklasse I mit 7 bis 30 Prozent, in Steuerklasse III bis 50 Prozent.
Steuerfrei wohnen im geerbten Elternhaus – aber Achtung beim Verkauf
Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder sowie Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, können ein Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei erben. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verstorbene selbst darin gewohnt hat und der Erbe unverzüglich selbst einzieht und die Immobilie zehn Jahre lang selbst bewohnt. Bei Kindern und Enkeln ist die Befreiung auf 200 m² Wohnfläche begrenzt; für den darüber liegenden Teil fällt Erbschaftsteuer nach den allgemeinen Regeln an. Wird die Selbstnutzung innerhalb der zehn Jahre aufgegeben – etwa durch Verkauf oder Vermietung –, entfällt die Steuerbefreiung grundsätzlich rückwirkend, außer der Erbe ist aus zwingenden Gründen, etwa Pflegebedürftigkeit, daran gehindert. Lassen Sie das vor einem Verkauf unbedingt steuerlich prüfen.
Zwei Fristen sollten Sie kennen: Der Erwerb ist innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie vom Erbfall erfahren haben, beim Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Die Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall in der Regel gebührenfrei.
Ob in Ihrem Fall überhaupt Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad, vom Gesamtwert des Nachlasses und von der Nutzung ab. Verbindlich begründet das Ihr Steuerberater – ich sage Ihnen im Vorgespräch, welche Unterlagen er dafür braucht.
Das sagen meine Kunden




AUSGEZEICHNET
Basierend auf 72 Bewertungen
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Tobias BlaschkeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr angenehme und professionelle Beratung zum Verkauf meiner Eigentumswohnung in Würzburg. Gerne jederzeit wieder!Gepostet auf Google![]()
Christine PopoffTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Carsten was an outstanding realtor! He handled all of the problems we had with the management company of our condominium (Dullinger) exceptionally well! Without Carsten I would surely have had to fly to Germany to resolve these issues. Carsten responded immediately to any questions and concerns I had. He patiently guided me through the entire selling process; this was extremely valuable to me since I reside in the US and in Greece. Many many thanks again to Carsten. I highly recommend him !!!Gepostet auf Google![]()
U FTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Erhard von Mainland Immobilien hat den Verkauf meines Mehrfamilienhauses in Würzburg-Versbach trotz eines angespannten Marktumfeldes hervorragend gemeistert, und ich kann ihn ohne Vorbehalt empfehlen. Ich wohne 300 km weit weg und war sehr dankbar, dass sich Herr Erhard neben dem Verkauf auch um die Briefkästen, den Rasen, das Lüften, etc. kümmerte. Zudem besorgte und betreute er Handwerker für eine kleinere Umbaumaßnahme. Er war sehr engagiert und schaute auch mal nach links und rechts. Herr Erhard war jederzeit kurzfristig erreichbar und kommunizierte sehr transparent und offen. Seine Vorgehensweise war begonnen bei Beratung und Wertermittlung bis hin zu Verkauf und Übergabe absolut professionell. Als i-Tüpfelchen war er stets sehr freundlich und einfach sympathisch. Vielen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit, Herr Erhard!Gepostet auf Google![]()
Mareike SchambergerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top Makler in Würzburg! Herr Erhard kennt die lokalen Besonderheiten und Preisentwicklungen genau. Er arbeitet absolut transparent, ehrlich und offen. Der komplette Prozess war in jedem Bereich professionell. 100% Weiterempfehlung.Gepostet auf Google![]()
Sic MalusTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann Mainland Immobilien, den Inhaber Carsten Erhard absolut weiterempfehlen! Ich wurde von Ihm durch den ganzen Prozess vom Angebot bis zum Verkauf, mit einer professionellen und offenen Art begleitet, absolut Top!Gepostet auf Google![]()
Matthias GrimmTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr professionelle Bewertung, Besichtigung und Beratung vor dem Kauf einer möglichen Wohnung. Die Immobilie wurde bereits im Vorfeld der Besichtigung unter die Lupe genommen, Information recherchiert und Erkundigungen eingeholt. Gesammelte Informationen wurden aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Bei der Besichtigungen wurde die Immobilie im Detail analysiert, untersucht und Schwachstellen mit dem Makler besprochen. Im Nachgang wurden uns alle Auffälligkeiten aufgezeigt, diese besprochen und bewertet. Die Einschätzung von Herr Erhard als Sachverständiger hat uns sehr bei der Entscheidungsfindung geholfen. Im Ganzen eine super Begleitung die wir nur empfehlen können. Beim nächsten Mal auf jeden Fall wieder.Gepostet auf Google![]()
Klaudija RosoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann Herrn Erhard uneingeschränkt weiterempfehlen! Er stand mir bei allen Fragen rund um das Thema Immobilien jederzeit mit kompetentem Fachwissen zur Seite. Besonders geschätzt habe ich seine transparente und ehrliche Beratung sowie die schnelle Erreichbarkeit. Man merkt sofort, dass hier nicht nur Erfahrung, sondern auch echtes Engagement vorhanden ist. Dank seiner Unterstützung habe ich mich in allen Entscheidungen bestens aufgehoben und sicher gefühlt. Wer einen zuverlässigen, professionellen und gleichzeitig sehr freundlichen Immobilienberater sucht, ist bei Herrn Erhard genau richtig! Top👍Gepostet auf Google![]()
Lutz UllrichTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super netter Kontakt, sehr gute Beratung, alles was besprochen wurde, wurde auch zu 100 % umgesetzt.Verifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Hinweis zu den Bewertungen: Die Bewertungen stammen aus meinem Google-Unternehmensprofil. Ich gleiche jede neue Bewertung mit meinen Kundenkontakten ab.
Häufige Fragen zur geerbten Immobilie
Nein. Ob ein Verkauf sinnvoll ist, hängt von der Eigentumssituation, dem Zustand, der Nutzung und den persönlichen Zielen ab. Eine fundierte Bewertung schafft hier die notwendige Entscheidungsgrundlage.
Ohne Zustimmung aller Miterben kann die gesamte Immobilie zunächst nicht freihändig verkauft werden. Mögliche Lösungen sind die Übernahme der Immobilie durch einen Miterben, die Auszahlung der übrigen Erben oder eine Vereinbarung über einen späteren Verkauf.
Jeder Miterbe kann grundsätzlich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Bei dauerhaft festgefahrenen Konflikten kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung in Betracht kommen. Da Ablauf, Kosten und Ergebnis dabei weniger steuerbar sind als bei einem gemeinsam abgestimmten Verkauf, sollte zuvor eine rechtliche Beratung erfolgen
Nein. Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall notwendig. Beruht die Erbfolge beispielsweise auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, können die öffentliche Urkunde und das gerichtliche Eröffnungsprotokoll als Nachweis ausreichen.
Hält das Grundbuchamt die Erbfolge damit nicht für ausreichend nachgewiesen, kann es dennoch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis verlangen. Vor Beginn des Verkaufs sollte deshalb geprüft werden, welche Nachweise im konkreten Fall benötigt werden.
Die Dauer lässt sich nicht pauschal festlegen. Sind die Erbfolge geklärt, alle Miterben einig und die Objektunterlagen vollständig, kann die Vermarktung zeitnah vorbereitet werden.
Fehlen dagegen ein erforderlicher Erbschein, Grundbuchunterlagen, Baupläne oder Zustimmungen einzelner Erben, kann sich die Vorbereitung deutlich verlängern.
Zusätzlich hängt die Vermarktungsdauer von der Immobilienart, dem Zustand, dem Angebotspreis und der aktuellen Nachfrage in Würzburg und Umgebung ab.
Ein Miterbe kann grundsätzlich über seinen gesamten Anteil am Nachlass verfügen. Er verkauft damit jedoch nicht allein einen bestimmten Teil der Immobilie, sondern seine Beteiligung an der gesamten Erbengemeinschaft.
Ein solcher Erbteilsverkauf ist rechtlich und wirtschaftlich komplex und muss notariell beurkundet werden. Vor einer Entscheidung sollte deshalb eine individuelle rechtliche und steuerliche Beratung eingeholt werden.
Nach einem Erbfall sollte geprüft werden, ob die Erben bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind oder ob der Verkauf unmittelbar auf Grundlage geeigneter Erbnachweise vorbereitet werden kann.
Welche Unterlagen und Eintragungen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall und den Anforderungen des Grundbuchamts beziehungsweise des beauftragten Notariats ab. Eine frühzeitige Klärung verhindert Verzögerungen, wenn bereits ein Käufer gefunden wurde.
Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, nicht durch den Verkauf. Ob und wie viel anfällt, hängt vom Wert des Erwerbs, vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Freibetrag ab (siehe Tabellen oben). Wird die Immobilie innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall zu einem niedrigeren Preis verkauft, als das Finanzamt angesetzt hat, kann der Kaufpreis als Nachweis für einen niedrigeren Wert dienen. Einkommensteuer kann anfallen, wenn seit dem Kauf durch den Verstorbenen noch keine zehn Jahre vergangen sind – Erben übernehmen dessen Frist; bei Selbstnutzung gelten Ausnahmen. Wer als Kind oder Ehepartner die Steuerbefreiung für das Familienheim genutzt hat und innerhalb von zehn Jahren verkauft, verliert sie in der Regel rückwirkend.
Ob beim Verkauf einer geerbten Immobilie Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfällt, hängt insbesondere davon ab, wann der Erblasser die Immobilie angeschafft und wie sie genutzt hat. Der Erbe übernimmt grundsätzlich die bereits laufende Zehnjahresfrist des Erblassers. Ausnahmen können bei einer begünstigten Eigennutzung bestehen. Auch eine unentgeltliche Überlassung an ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen als Eigennutzung gelten.
Und: Bleibt Ihr gesamter Gewinn aus privaten Verkäufen in einem Kalenderjahr unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Quelle: § 23 EStG
Grundlage ist ein Marktwert, den alle Erben akzeptieren. Übernimmt der Miterbe auch die Kredite, die auf der Immobilie lasten, wird deren Restschuld in der Regel vom Wert abgezogen. Vom Ergebnis erhalten die anderen Erben grundsätzlich den Anteil, der ihrer Erbquote entspricht – Vorgaben im Testament oder frühere Schenkungen können das ändern. Eine neutrale Bewertung vermeidet Streit über den Preis. Grunderwerbsteuer fällt dabei in der Regel nicht an. Die Übertragung wird notariell beurkundet.
Geerbte Immobilie in Würzburg verkaufen? Ich begleite Sie persönlich.
Ich unterstütze Sie bei der Bewertung, Vorbereitung und Vermarktung der geerbten Immobilie. Gern spreche ich auch mit allen Miterben gemeinsam, persönlich oder per Videotermin.

Carsten Erhard
01575 5149540
mail@mainland-immobilien.de
Weiterführend
Weitere Hilfen nach dem Erbfall
Wohnrecht oder Nießbrauch
Was gilt, wenn auf der geerbten Immobilie ein Recht eingetragen ist?
Haus verkaufen
Der Ablauf eines Hausverkaufs in Würzburg.
Immobilienpreise Würzburg
Was Häuser und Wohnungen derzeit kosten.
Verfasst von Carsten Erhard, Immobilienmakler & Sachverständiger
für Immobilienbewertung in Würzburg · Stand: Oktober 2026
