Immobilienbewertung Würzburg und Landkreis

Sie benötigen eine Immobilienbewertung für Ihre Immobilie in Stadt oder Landkreis Würzburg und möchten erfahren, welchen Marktwert Ihr Haus hat? Als Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich Ihnen eine professionelle Marktpreiseinschätzung für Ihr Objekt in Würzburg und Umgebung. Darüber hinaus berate ich Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrer Wertermittlung und Ihrem Immobilienverkauf in Würzburg Stadt und Landkreis.

Gerade beim Immobilienverkauf gilt: Nur mit dem richtigen Immobilienwert gelangen Sie auch kurzfristig zum Verkaufserfolg!

Immobilienbewertung

Ihre Pluspunkte bei der Immobilienbewertung

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Unabhängige Begutachtung

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Wertermittlung Würzburg

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu verkaufen, möchten Sie vermutlich auch den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen. Daher ist es sehr wichtig, den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie zu kennen. Eine falsche Immobilienbewertung (wie z. B. durch Schnellbewertungen) hingegen kann fatale Folgen haben. Sie müssen bei einem zu hoch angesetzten Preis mit langen Vermarktungszeiten und dadurch mit einem Verlust rechnen.

 

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Würzburger Immobilienmarkt kenne ich die Immobilienpreise ganz genau und ermittle den Verkehrswert fachgerecht und umfangreich.

Der richtige Kaufpreis

Mein Ziel ist es, den bestmöglichen marktgerechten Kaufpreis für Ihre Immobilie in Würzburg zu ermitteln. Daher besichtige ich das Objekt persönlich, um im Nachgang eine qualifizierte Immobilienbewertung vornehmen zu können und somit einen realistischen Kaufpreis für Sie zu ermitteln. Dabei werden Sie rundum von mir betreut. Sie müssen sich um gar nichts kümmern.

Sachverständiger für Immobilienbewertung Würzburg

Mein Name ist Carsten Erhard, und ich bin Inhaber von MAINLAND IMMOBILIEN, seit mehr als 10 Jahren als Immobilienmakler tätig.

Als regionaler Sachverständiger für Immobilienbewertung in Würzburg habe ich mich auf die Wertermittlung und den Verkauf von Immobilien in Würzburg und Umgebung spezialisiert.

 

Wenn Sie den realistischen Marktwert für Ihre Immobilie wissen möchten, dann nehmen Sie gerne Kontakt auf. 

Verfahren der Immobilienbewertung

Aufgrund der großen Immobilienvielfalt in Würzburg kann der Wert eines Hauses oder Grundstücks mithilfe dreier klassischer Verfahren ermittelt werden – des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens sowie des Sachwertverfahrens. Je nach Immobilientyp findet in einigen Fällen bei der Immobilienbewertung eine Kombination aus diesen Verfahren statt, um den Wert letztendlich festzustellen.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren bildet das Marktgeschehen am besten ab. Daher gilt dieses Verfahren unter Fachleuten als die präziseste Methode zur Immobilienbewertung von Grundstücken und Immobilien. Dabei werden die Immobilien mit einer ausreichend großen Zahl von Objekten, die eine große Übereinstimmung aufweisen, verglichen. Bei Grundstücken spielt außerdem die Lage, Art der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Größe, Grundstücksausrichtung und der Erschließungszustand eine Rolle.

Ertragswertverfahren

Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in den §§ 17 – 20 ImmoWertV beschrieben. Die Ermittlung des Ertragswerts basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (insbesondere Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Das Ertragswertverfahren stützt sich dabei auf die realen Zahlen der Vermietung. Selbst wenn keine exakten Daten vorlieren, kann dieses Verfahren helfen, einen gewissen Wertebereich zu ermitteln.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 – 23 ImmoWertV beschrieben und im Vergleich zu den anderen Verfahren zur Immobilienbewertung besonders komplex. Die Grundlage des Sachwerts bilden drei Komponenten: Der Bodenrichtwert, die Herstellkosten der baulichen Anlage und die Herstellkosten der baulichen Außenanlagen, z. B. Wege oder Garagen.

Diese Unterlagen werden zur Immobilienbewertung benötigt

Um Ihr Objekt objektiv und sachgerecht bewerten zu können, müssen möglichst all seine Eigenschaften berücksichtigt werden. Welche Unterlagen für eine präzise Immobilienbewertung Würzburg wichtig und verkaufsunterstützend sind, habe ich Ihnen nachfolgend übersichtlich zusammengestellt.

Für Häuser, wie Einfamilien-, Doppel-, oder Reihenhäuser

  • Grundbuchauszug (für Grundstücksgröße, eventuelle eingetragene Rechte und Belastungen)
  • Katasterauszug (Lageplan)
  • Bauakte und Beschreibung (Grundrisse und Querschnitte des Objektes)
  • Wohnflächen- und Bruttogrundflächenberechnung
  • Baujahr Haus
  • Baujahr Heizungsanlage
  • Energieausweis (kann dann durch uns erstellt werden, die Kosten hierfür teilen wir Ihnen noch mit)
  • Angaben zu den vorgenommenen Modernisierungen (letzten 15 Jahre), an der Immobilie
  • Mietvertrag, sollte das Objekt vermietet sein

Für Mehrfamilienhäuser

  • Grundbuchauszug (für Grundstücksgröße, eventuelle eingetragene Rechte und Belastungen)
  • Katasterauszug (Lageplan)
  • Bauakte und Beschreibung (Grundrisse und Querschnitte des Objektes)
  • Wohnflächenberechnungen
  • Baujahr Haus
  • Baujahr Heizungsanlage
  • Energieausweis (kann dann durch uns erstellt werden, die Kosten hierfür teilen wir Ihnen noch mit)
  • Angaben zu den vorgenommenen Modernisierungen (letzten 15 Jahre), an der Immobilie
  • Mietverträge (Einnahmen), sollte das Objekt vermietet sein
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan, wenn das Objekt in Wohneigentum aufgeteilt wurde
  • Protokolle der Eigentümerversammlung, aktuell und 2 Jahre zurückliegend
  • Jahresabrechnungen der Betriebskosten, aktuell und 2 Jahre zurückliegend
  • Gebäudeversicherung (Kopie)
  • Jahreswirtschaftsplan aktuell

Für Eigentumswohnungen

  • Grundbuchauszug (für Grundstücksgröße, eventuelle eingetragene Rechte und Belastungen)
  • Bauakte und Beschreibung (Grundrisse und Querschnitte des Objektes)
  • Wohnflächenberechnungen
  • Baujahr Haus
  • Baujahr Heizungsanlage
  • Energieausweis (liegt in der Regel der Hausverwaltung vor)
  • Angaben zu den vorgenommenen letzten Modernisierungen an der Immobilie
  • Mietverträge, sollte das Objekt vermietet sein
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan wenn das Objekt in Wohneigentum aufgeteilt wurde
  • Protokolle der Eigentümerversammlung, aktuell und 2 Jahre zurückliegend
  • Jahresabrechnungen der Betriebskosten, aktuell und 2 Jahre zurückliegend
  • Jahreswirtschaftsplan aktuell

FAQ zur Immobilienbewertung Würzburg

Abhängig von der Größe Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung benötige ich als Sachverständiger bei der Immobilienbewertung vor Ort circa eine Stunde, um das Objekt gründlich zu prüfen. Anschließend erhalten Sie bereits nach wenigen Tagen eine umfassende und ausführliche schriftliche Wertermittlung von mir.

Aufgrund meiner langjährigen Expertise, meiner Marktkenntnisse sowie meines präzisen Vorgehens beim Ermitteln des Verkehrswertes entspricht meine Immobilieneinschätzung dem Markt. Der Prozess und das Ergebnis sind für Sie dabei transparent und durch die Aufbereitung einer übersichtlichen Bewertung zu Ihrem Objekt leicht nachvollziehbar.

Die zur Bewertung Ihrer Immobilie notwendigen Unterlagen müssen – sollten sie nicht bereits vorliegen – an verschiedenen Stellen beschafft werden. Den amtlichen Lageplan erhalten Sie beispielsweise beim Liegenschaftsamt, den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt und Grundrisse sowie Bauzeichnungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Alternativ können Sie mir aber auch eine Vollmacht erteilen, und ich beschaffe alle notwendigen Dokumente für Sie.

Immobilienmarktwertermittlung Würzburg

Kostenfreie Marktwertermittlung*

(nach erteilten Verkaufsauftrag der Immobilie)

699 €

0 €

Marktwertermittlung**

(ohne erteilten Verkaufsauftrag der Immobilie)

699 €

*Preis gültig für Einfamilien- u. Mehrfamilienhäuser und Wohnungen, inkl. MwSt., Preisänderungen nach Aufwand und Absprache möglich.

**Preis gültig für Einfamilienhäuser sowie Wohnungen, inkl. MwSt. Preisänderungen z. B. bei Mehrfamilienhäuser oder Berücksichtigung von Nießbrauch oder Wohnrechten nach Aufwand und Absprache möglich.

*/** Kurzgutachten sind keine gerichtsfesten Gutachten

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