Werden Sie Tippgeber!
Werden Sie Tippgeber – Sie haben erfahren, dass ein Bekannter, Nachbar oder ein Freund seinen Immobilienbesitz verkaufen möchte?
Dafür belohne ich Sie mit einer Provision, sollte ein Auftrag und Verkauf zustande kommen.
EMPFEHLUNGSProvision – Was ist das?
Als Immobilienvermittler bin ich stets bestrebt, meinen Kunden ein attraktives Portfolio anzubieten. Dazu bin ich immer auf der Suche nach Immobilientipps die zum Verkauf stehen. Wenn Sie Eigentümer kennen, teilen Sie mir diese nach deren Rücksprache gerne mit. Sie als Tippgeber profitieren davon ganz unmittelbar. Sie werden mit einem gewissen Anteil am der Veräußerung der betreffenden Immobilie beteiligt und profitieren von einer attraktiven Provision. So, dass es sich lohnt.
Wie funktioniert eine es mit der Provision?
Sie sollen auch profitieren. Und was müssen Sie tun, um es werden?
- Sobald Sie wissen, dass ein Eigentümer seinen Immobilienbesitz verkaufen möchte, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Sie können dazu das Telefon nutzen, eine E-Mail schreiben oder das Kontaktformular nutzen.
- In einem persönlichen Gespräch verraten Sie uns mehr über die betreffende Immobilie. Je mehr Angaben Sie zu dem Vorhaben machen können, desto besser. Am besten ist, Sie sprechen im Vorfeld mit dem Eigentümer.
- Im nächsten Schritt werde ich prüfen, ob Sie für die Provision infrage kommen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, profitieren Sie von einem möglichen Verkauf. Sie helfen mir dabei, einen Kontakt zum Eigentümer herzustellen.
- Wenn der Verkäufer meinen Service für die Vermarktung der Immobilie beauftragt und der passende Käufer gefunden wird, geht es mit dem Vertragsabschluss weiter. Wenn dieser unter Dach und Fach ist, dauert es nicht mehr lange, bis Sie als Informant Ihre Provision erhalten.
- Sobald die Maklerprovision auf meinem Geschäftskonto eingeht, wird umgehend Ihre Provision ausgezahlt. Wie viel Geld Sie erhalten, bemisst sich an der Höhe meiner Provision.
Weitere Details erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Empfehlungs Provision in ?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass ich das Objekt bisher noch nicht kannte. Ebenso ist entscheidend, dass das Objekt noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten wird. Auch darf der Besitzer nicht bereits einen anderen Makler-Service für die Vermittlung engagiert haben.
Sie können mit dem Eigentümer verwandt, befreundet oder auch nur bekannt sein. Sie selbst können jedoch keine Provision erhalten, wenn Sie selbst eine eigene Immobilie verkaufen möchten. Das gilt auch dann, wenn es bei dem Tippgeber um den Ehe- oder Lebenspartner handelt.
Weitere Hinweise:
- Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
- Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
- Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.
- Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.