INTER-EXPERT – EUROPÄISCHE SACHVERSTÄNDIGENUNION

Der Inhaber von Mainland Immobilien – Herr Carsten Erhard ist Ratsmitglied von Inter-Expert, der europäischen Sachverständigen Union.

Mit der sich laufend weiter entwickelnden Europäischen Union haben sich die Experten aus vielen Zweigen der Wirtschaft über die Grenzen hinweg zu nationaler und internationaler Zusammenarbeit zusammengeschlossen und bilden somit die Inter-Expert – Europäische Sachverständigenunion.

Mainland Immobilien Würzburg, Carsten Erhard, ratsmitglied inter-expert, Immobilienmakler

  • inter~experthat es sich zur Aufgabe gemacht, die Tätigkeit der Sachverständigen international zu organisieren und zu harmonisieren.
  • inter~expert will die internationale Zusammenarbeit von Sachverständigen, ihre gegenseitige Hilfe sowie den Erfahrungsaustausch der Mitglieder herbeiführen und pflegen.
  • inter~expert ist eine Vereinigung qualifizierter Sachverständiger, die sich ohne Beschränkungen auf Nationen oder ethnischer Zugehörigkeit zusammengeschlossenen haben, um sich entsprechend der inter~expert Charta zu einer objektiven und unparteiischen Ausübung der Sachverständigentätigkeit zu verpflichten.
  • inter~expert will das Ansehen, die Unabhängigkeit und Würde der Sachverständigen sichern und ihre Interessen gegenüber nationalen und internationalen Behörden und Institutionen wahrnehmen.
  • inter~expert steht im regelmäßigen Kontakt zu anderen Sachverständigen-Verbänden.

ANFORDERUNGEN AN MITGLIEDER

Der inter~expert Sachverständige ist im Stande, Tatbestände, Vorgänge, Entwicklungen, Meinungen oder Auffassungen, die der Sache nach in den Bereich seiner fachlichen Zuständigkeit fallen, objektiv zu werten, zu gewichten und die daraus resultierende Beurteilung fachgerecht zu begründen. Der Sachverständige ist dem Auftraggeber und allen weiteren Beteiligten und Interessenten gegenüber in jeder Hinsicht unabhängig und bei der Erfüllung seines Auftrages keinerlei Beschränkungen unterworfen. Er ist frei bei der Auswahl eventueller Mitarbeiter.

Dem Ehrenkodex von inter~expert widersprechen:

  • Die Annahme von Vorteilen, die das Ergebnis von Expertisen oder Gutachten beeinflussen sollen oder können.
  • Standeswidrige Vereinbarungen, die offen oder verdeckt geeignet sind, den freien Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken.
  • Verhaltungsweisen, die den Ruf und das Ansehen der Sachverständigen in der Öffentlichkeit und der Wirtschaft schädigen.Der Sachverständige lehnt einen Auftrag ab bzw. klärt den Auftraggeber auf,

  • wenn durch verwandtschaftliche oder andere, persönliche Beziehungen die Besorgnis der Befangenheit begründet sein kann,
  • wenn er vorher bereits mit derselben Sache befasst war,
  • wenn seine eigenen Interessen in irgend einer Weise berührt sind.

Der Sachverständige übernimmt keinen Auftrag, dessen Ausführung direkt oder indirekt dazu bestimmt ist, Dritten Schaden zuzufügen, oder befürchten lässt, dass solcher Schaden an Leben oder Eigentum anderer verursacht oder dass die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte. In diesem Sinne nicht betroffen sind Schadenfeststellungen, die gegebenenfalls von Dritten zu vertreten sind.

Der Sachverständige unterrichtet den Auftraggeber, wenn er den übernommenen Auftrag nicht in der vereinbarten Zeit ausführen kann. Im Einvernehmen mit dem Auftraggeber übergibt er den Auftrag an einen verantwortlichen Mitarbeiter oder anderen Sachverständigen; wenn die Gründe der Verzögerung nicht in der Sache selbst liegen, gibt er den Auftrag auf Wunsch zurück.

Mit Unterrichtung des Auftraggebers kann der Sachverständige weitere Sachverständige für Detailfragen in Teilgebieten heranziehen; deren Verantwortung wird anteilig genau abgegrenzt.

Der Sachverständige hat als Autor das Urheberrecht an seinen Arbeiten; sie dürfen ohne seine Einwilligung nicht anders als zu dem vereinbarten Zweck benutzt, insbesondere nicht ganz oder teilweise gekürzt oder sonst wie bearbeitet, veröffentlicht, vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

Social Media Inter-Expert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner