75 Immobilien-Fachbegriffe einfach erklärt

In dieser kompakten Übersicht finden Sie 75 Immobilien Fachbegriffe kurz und verständlich erklärt. Dieser Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis bietet Ihnen einen schnellen Einblick in zentrale Begriffe der Immobilienbranche – von Abnahmeprotokoll bis Zwangsversteigerung. Nutzen Sie diese Zusammenstellung, um sich beim Kauf, Verkauf oder der Verwaltung von Immobilien sicherer und kompetenter zu bewegen.

Stichwortverzeichnis

1. Abnahmeprotokoll

Ein Abnahmeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie angefertigt wird, um deren Zustand und etwaige Mängel festzuhalten. Damit lassen sich spätere Unstimmigkeiten vermeiden, und beide Vertragsparteien verfügen über einen verbindlichen Nachweis über den Übergabestatus.

BGB §640 – Abnahme (gesetze-im-internet.de)

2. Alleinauftrag

Ein Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei dem ein einzelner Makler exklusiv mit der Vermarktung einer Immobilie beauftragt wird. Andere Makler sind für die Dauer des Vertrags ausgeschlossen, was klare Verantwortlichkeiten schafft und die Vermarktungsstrategie bündelt.

BGB §§652ff. – Maklervertrag (gesetze-im-internet.de)

3. Altlasten

Altlasten sind Boden- oder Grundwasserkontaminationen, die aus früheren Nutzungen eines Grundstücks stammen können. Vor Bau- oder Sanierungsprojekten empfiehlt es sich, das Grundstück auf Altlasten prüfen zu lassen, um spätere Kosten und Haftungsfragen zu vermeiden.

Bayern – Landesamt für Umwelt (Altlasten)

4. Auflassung

Die Auflassung ist die beim Notar erklärte Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie und dient als Voraussetzung für die Grundbucheintragung. Ohne Auflassung erfolgt kein rechtlicher Eigentumswechsel.

BGB §925 – Auflassung (gesetze-im-internet.de)

5. Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Quadratmeter Boden, der als Orientierungshilfe bei der Wertermittlung von Grundstücken dient. Er ermöglicht den Vergleich ähnlicher Flächen in derselben Region.

BORIS Bayern – Bodenrichtwertinformationssystem

6. Energieausweis

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und ist beim Verkauf oder der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Er ermöglicht potenziellen Käufern oder Mietern, den Energieverbrauch und mögliche Folgekosten abzuschätzen.

Deutsche Energie-Agentur (dena) – Energieausweis

7. Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten, ohne das Grundstück zu erwerben. Stattdessen wird ein Erbbauzins gezahlt, was langfristig Kosten senken und Planungen flexibler gestalten kann.

Erbbaurechtsgesetz (gesetze-im-internet.de)

8. Finanzierungsvorbehalt

Ein Finanzierungsvorbehalt im Kaufvertrag schützt den Käufer vor finanziellen Verpflichtungen, falls die geplante Finanzierung nicht zustande kommt. Erst wenn die Bank das Darlehen freigibt, wird der Kauf verbindlich.

BGB §158 – Bedingung (gesetze-im-internet.de)

9. Flurkarte (Liegenschaftskarte)

Die Flurkarte zeigt die genaue Lage, Form und Größe eines Grundstücks und dient als wichtige Grundlage für Bauanträge, Grenzfeststellungen oder Wertermittlungen. Katasterämter stellen diese Daten bereit.

Bayern – Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)

10. Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse, Rechte und Lasten an Grundstücken dokumentiert sind. Es bietet Rechtssicherheit für alle an einer Immobilie beteiligten Parteien.

Bayern – Justizportal (Grundbuch)

11. Grundschuld

Die Grundschuld ist ein dingliches Recht zur Absicherung von Darlehen. Bei Zahlungsverzug kann der Darlehensgeber auf die Immobilie zugreifen. Sie ist ein wichtiges Instrument der Immobilienfinanzierung.

BGB §1191 – Grundschuld (gesetze-im-internet.de)

12. Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf einer Immobilie fällig und variiert je nach Bundesland. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten und ist beim zuständigen Finanzamt zu entrichten.

Grunderwerbsteuergesetz (gesetze-im-internet.de)

13. Hausgeld

Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung der Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Deckung laufender Kosten. Es gewährleistet die Finanzierung gemeinschaftlicher Ausgaben.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (gesetze-im-internet.de)

14. Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist ein finanzieller Puffer, den eine WEG für zukünftige Reparaturen und Modernisierungen anspart. Sie trägt zum Werterhalt der Immobilie bei.

WEG-Gesetz (gesetze-im-internet.de)

15. Katasteramt

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster und dokumentiert Grundstücke mit ihren Grenzen und Nutzungsarten. Es ist eine zentrale Informationsquelle für Eigentümer, Planer und Behörden.

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (bkg.bund.de)

16. Kaufpreisfälligkeit

Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der vereinbarte Kaufpreis für eine Immobilie zu zahlen ist. Üblicherweise legt der Notar dies fest, sobald alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.

BGB §433 – Kaufvertrag (gesetze-im-internet.de)

17. Lageanalyse

Eine Lageanalyse bewertet Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Arbeitsmarkt, Einkaufsmöglichkeiten und Bildungsangebote. Sie dient zur realistischen Einschätzung des Werts und der Entwicklungspotenziale einer Immobilie.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (bmwsb.bund.de)

18. Maklerprovision (Courtage)

Die Maklerprovision ist das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler. Häufig wird sie prozentual vom Kaufpreis berechnet. Seit 2020 gelten in Deutschland einheitliche Regelungen zur Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer.

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (gesetze-im-internet.de)

19. Mietpreisbindung

Die Mietpreisbindung begrenzt die Miete für geförderte Wohnungen, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Sie ist ein Instrument der sozialen Wohnraumförderung.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (bmwsb.bund.de)

20. Mietrendite

Die Mietrendite vergleicht die jährlichen Mieteinnahmen mit dem Kaufpreis einer Immobilie, um deren Wirtschaftlichkeit als Kapitalanlage zu beurteilen.

Statistisches Bundesamt – Daten zu Wohnen & Mieten (destatis.de)

21. Modernisierungsumlage

Nach Modernisierungen kann ein Vermieter einen Teil der entstandenen Kosten auf die Miete umlegen. Dies gilt etwa für energetische Sanierungen, um den Wohnwert zu erhöhen.

BGB §559 – Modernisierungsumlage (gesetze-im-internet.de)

22. Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars, auf dem der Kaufpreis sicher verwahrt wird, bis alle Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind.

Notarkammer Bayern (notarkammer-bayern.de)

23. Nutzfläche

Die Nutzfläche umfasst alle wirtschaftlich nutzbaren Flächen einer Immobilie, die nicht zur reinen Wohnfläche zählen, beispielsweise Kellerräume oder Lagerflächen.

BauPortal Bayern – Infos zu Flächen & Bau (bauportal.bayern.de)

24. Objektunterlagen

Objektunterlagen wie Grundrisse, Energieausweis oder Protokolle von Eigentümerversammlungen bieten Einblick in Zustand, Rechtsverhältnisse und Kostenstruktur einer Immobilie.

Deutsche Energie-Agentur (dena) – Energieausweis & Gebäudedaten (dena.de)

25. Provisionsteilung

Bei der Provisionsteilung tragen Käufer und Verkäufer gemeinsam die Maklerprovision. Dies sorgt für mehr Transparenz und Fairness beim Immobilienkauf.

BGB §656c – Maklerprovisionsteilung (gesetze-im-internet.de)

26. Reservierungsvereinbarung

Eine Reservierungsvereinbarung gewährt einem Kaufinteressenten für einen begrenzten Zeitraum ein Vorkaufsrecht gegen eine Gebühr. Die rechtliche Zulässigkeit hängt von der Vertragsgestaltung ab.

Bayern – Justizportal (justiz.bayern.de)

27. Sanierungsgebiet

Ein Sanierungsgebiet ist ein festgelegter Bereich, in dem Modernisierungen und Aufwertungen gefördert werden. Eigentümer profitieren oft von steuerlichen Vorteilen, müssen jedoch Auflagen beachten.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (bmwsb.bund.de)

28. Teilungserklärung

Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Sie ist Grundlage für die Bildung von Eigentumswohnungen.

WEG-Gesetz (gesetze-im-internet.de)

29. Verkehrswert

Der Verkehrswert ist der am Markt erzielbare Preis einer Immobilie. Er dient als Orientierung für Kaufpreisverhandlungen, Finanzierungen und steuerliche Bewertungen.

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) (gesetze-im-internet.de)

30. Wohnfläche

Die Wohnfläche umfasst alle zu Wohnzwecken nutzbaren Räume, oft inklusive anteiliger Balkone oder Terrassen. Sie ist Grundlage für die Miet- und Kaufpreisberechnung.

DIN-Normen zur Wohnflächenberechnung (din.de)

31. Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die bauliche Abgeschlossenheit einer Wohneinheit und ist Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum.

WEG-Gesetz (gesetze-im-internet.de)

32. Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe auf den Grundbesitz und ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen.

Grundsteuergesetz (gesetze-im-internet.de)

33. Wertermittlungsverfahren

Wertermittlungsverfahren wie Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren dienen der objektiven Bewertung von Immobilien.

ImmoWertV (gesetze-im-internet.de)

34. Baulast

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde eingeht, etwa ein Wegerecht oder Abstandsflächen einzuhalten.

BauPortal Bayern – Infos zu Baulasten (bauportal.bayern.de)

35. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan legt fest, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Baugesetzbuch (BauGB) (gesetze-im-internet.de)

36. Wohnungsrecht

Ein Wohnungsrecht erlaubt einer Person, eine Wohnung oder einen Gebäudeteil zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Es wird im Grundbuch eingetragen.

BGB §1093 – Wohnungsrecht (gesetze-im-internet.de)

37. Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit ist ein Recht an einem fremden Grundstück, das den Eigentümer verpflichtet, bestimmte Nutzungen zu dulden (z. B. Wegerecht).

BGB §§1018ff. – Dienstbarkeiten (gesetze-im-internet.de)

38. Eigentümergemeinschaft

Alle Eigentümer einer Wohnanlage bilden gemeinsam die Eigentümergemeinschaft (WEG). Sie entscheidet über Instandhaltungen, Rücklagen und Modernisierungen.

WEG-Gesetz (gesetze-im-internet.de)

39. Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie ohne festen Angebotspreis. Kaufinteressenten geben Gebote ab, um einen marktgerechten Preis zu ermitteln.

Immobilienverband Deutschland (IVD) (ivd.net)

40. Zwangsversteigerung

Bei einer Zwangsversteigerung wird eine Immobilie gerichtlich versteigert, um Forderungen von Gläubigern zu begleichen.

ZVG-Portal – Zwangsversteigerungen (zvg-portal.de)

41. Nießbrauch

Der Nießbrauch berechtigt eine Person, eine fremde Immobilie zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.

BGB §§1030ff. – Nießbrauch (gesetze-im-internet.de)

42. Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan zeigt die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und ist Grundlage für die Eigentumsbildung an Wohnungen.

WEG-Gesetz (gesetze-im-internet.de)

43. Baugebiete

Baugebiete sind in Bebauungsplänen festgelegte Bereiche mit definierten Nutzungsarten und baulichen Vorschriften.

Baugesetzbuch (BauGB) (gesetze-im-internet.de)

44. Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis zum Bauen. Sie stellt sicher, dass das Vorhaben den Bauvorschriften entspricht.

BauPortal Bayern – Baugenehmigungsverfahren (bauportal.bayern.de)

45. Immobilienteilverkauf

Beim Immobilienteilverkauf wird ein Teil einer Immobilie verkauft, während der Verkäufer als Miteigentümer wohnen bleibt. Dies schafft Liquidität, ohne das gesamte Eigentum aufzugeben.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (bmwsb.bund.de)

46. Mietkauf

Der Mietkauf ermöglicht es, eine Immobilie zunächst zu mieten und später einen Teil der Miete auf den Kaufpreis anzurechnen. So kann der Erwerb erleichtert werden.

Bundesministerium der Finanzen – Informationen zur Finanzierung (bundesfinanzministerium.de)

47. Liegenschaftszins

Der Liegenschaftszins ist ein Zinssatz im Ertragswertverfahren. Er orientiert sich an marktüblichen Renditen und dient der Berechnung des Ertragswerts einer Immobilie.

ImmoWertV (gesetze-im-internet.de)

48. Renditeobjekt

Ein Renditeobjekt ist eine Immobilie, die zur Kapitalanlage erworben wird, um durch Mieteinnahmen oder Wertsteigerungen Gewinne zu erzielen.

Statistisches Bundesamt – Marktdaten Wohnen (destatis.de)

49. Lageplan

Ein Lageplan zeigt die Umgebung eines Grundstücks mit Nachbargrundstücken, Straßen und relevanten Strukturen. Er ist für Bauanträge und Wertermittlungen wichtig.

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (bkg.bund.de)

50. Erschließungskosten

Erschließungskosten fallen für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur an. Sie beeinflussen die Gesamtkosten eines Erwerbs.

Baugesetzbuch (BauGB) – Erschließung (gesetze-im-internet.de)

51. Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist ein schriftliches Dokument eines Sachverständigen, das den Verkehrswert einer Immobilie ermittelt.

ImmoWertV (gesetze-im-internet.de)

52. Indexmiete

Bei der Indexmiete wird die Miethöhe an einen Preisindex gekoppelt. Steigt der Index, steigt die Miete entsprechend, was eine Anpassung an die Inflation ermöglicht.

Verbraucherpreisindex – Statistisches Bundesamt (destatis.de)

53. Mietspiegel

Der Mietspiegel zeigt ortsübliche Vergleichsmieten und dient als Orientierung bei Mietpreisfestsetzungen.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Mietspiegelinfos (bmwsb.bund.de)

54. Wohnberechtigungsschein (WBS)

Ein WBS berechtigt Haushalte mit geringem Einkommen, geförderten Wohnraum zu beziehen.

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (bmwsb.bund.de)

55. Pachtrecht

Das Pachtrecht regelt die entgeltliche Überlassung von Grundstücken oder Räumen zur Nutzung, meist landwirtschaftlich oder gewerblich.

BGB §581 – Pachtvertrag (gesetze-im-internet.de)

56. Umlegungsverfahren

Ein Umlegungsverfahren ordnet Grundstücke neu, um bessere Nutzungsstrukturen zu schaffen. Es dient der optimalen Flächennutzung.

Baugesetzbuch (BauGB) – Bodenordnung (gesetze-im-internet.de)

57. Denkmalschutz

Der Denkmalschutz bewahrt kulturhistorisch wertvolle Gebäude. Änderungen unterliegen besonderen Auflagen, oft verbunden mit steuerlichen Vorteilen.

Bundesregierung – Informationen zu Denkmalschutz (bundesregierung.de)

58. Bodenwert

Der Bodenwert ist der Wert eines unbebauten Grundstücks. Er ergibt sich aus Lage, Erschließung und Nutzbarkeit.

BORIS Bayern – Bodenrichtwerte (boris-bayern.de)

59. Indexklausel

Eine Indexklausel koppelt Zahlungen (z. B. Miete) an einen Preisindex, um Wertveränderungen auszugleichen.

Statistisches Bundesamt – Verbraucherpreisindex (destatis.de)

60. Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Wohnungseigentümer, bestimmte Gemeinschaftsflächen exklusiv zu nutzen, ohne sie zu besitzen.

WEG-Gesetz (gesetze-im-internet.de)

61. Immobilienblase

Eine Immobilienblase entsteht, wenn Immobilienpreise stark über den tatsächlichen Wert steigen und anschließend deutlich fallen können.

Deutsche Bundesbank – Finanzstabilität (bundesbank.de)

62. Bauabnahme

Die Bauabnahme ist der Akt, bei dem festgestellt wird, ob ein Bauwerk vertragsgemäß fertiggestellt wurde. Erst danach beginnen Gewährleistungsfristen.

BGB – Gewährleistungsvorschriften (gesetze-im-internet.de)

63. Erschließungsbeitrag

Ein Erschließungsbeitrag wird erhoben, wenn ein Grundstück erstmals an öffentliche Infrastruktur angeschlossen wird.

BauGB – Erschließungsbeiträge (gesetze-im-internet.de)

64. Fälligkeitsmitteilung (Notar)

Die Fälligkeitsmitteilung des Notars informiert den Käufer, dass alle Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind und der Kaufpreis nun fällig ist.

Notarkammer Bayern (notarkammer-bayern.de)

65. Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben umfassen kommunale Abgaben wie Grundsteuer, Müll- und Abwassergebühren. Sie finanzieren öffentliche Dienstleistungen.

Bundesministerium der Finanzen (bundesfinanzministerium.de)

66. Hypothek

Die Hypothek ist ein grundpfandrechtliches Sicherungsmittel für Kredite. Bei Zahlungsverzug kann der Kreditgeber die Immobilie verwerten.

BGB §§1113ff. – Hypothek (gesetze-im-internet.de)

67. Leitungsrecht

Ein Leitungsrecht ist eine Dienstbarkeit, die Versorgungsunternehmen gestattet, Leitungen über oder unter einem Grundstück zu verlegen.

BGB §§1018ff. – Dienstbarkeiten (gesetze-im-internet.de)

68. Makleralleinauftrag (qualifiziert)

Ein qualifizierter Makleralleinauftrag verpflichtet sowohl den Makler als auch den Eigentümer zu bestimmten Vermarktungsaktivitäten und schließt andere Makler aus.

BGB §652 – Maklerlohn (gesetze-im-internet.de)

69. Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer für das Halten einer Nebenwohnung. Sie soll kommunale Ausgaben refinanzieren.

Bundesregierung – Informationen zu kommunalen Steuern (bundesregierung.de)

70. Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand aktueller Verkaufspreise vergleichbarer Objekte und ist besonders für Wohnimmobilien geeignet.

ImmoWertV (gesetze-im-internet.de)

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