Kauf einer gebrauchten Immobilie

Ein Leitfaden der Bundesnotarkammer
Der Kauf einer eigenen Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft ihres Lebens. Oftmals werden erhebliche Teile des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich hohe Darlehen aufgenommen. Damit sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlich sicher beraten werden und der Vertrag sachgemäß abgewickelt wird, sieht der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vor.
Als neutraler Berater hat der Notar die Interessen aller Parteien im Blick und sorgt für faire und ausgewogene Regelungen. Damit der Immobilienkauf am Ende ein „gutes“ Geschäft ist, muss auch der Käufer seinen Beitrag leisten.
1. Vor der Beurkundung
Bereits im Vorfeld der Beurkundung bespricht der Notar mit den Vertragsparteien deren Zielvorstellungen und informiert über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Er berät unparteiisch, klärt über Risiken auf und prüft das Grundbuch hinsichtlich Eigentumsverhältnissen und Belastungen.
Der Notar erstellt einen ausgewogenen Vertragsentwurf, der rechtzeitig an die Parteien übermittelt wird. Bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher gilt eine gesetzliche Frist: Die Beurkundung darf frühestens zwei Wochen nach Versand des Entwurfs erfolgen.
2. Während der Beurkundung
Die Beurkundung erfolgt im Beisein aller Beteiligten. Der Vertrag wird vollständig vorgelesen – ein Verzicht darauf würde zur Unwirksamkeit führen. Der Notar erläutert die Inhalte und beantwortet alle Fragen. Auch Änderungswünsche werden berücksichtigt.
Ist eine Partei nicht anwesend, kann sie sich vertreten lassen oder den Vertrag nachträglich genehmigen.
3. Nach der Beurkundung
Nach der Unterzeichnung sorgt der Notar für eine rechtssichere Abwicklung:
- – Vormerkung: Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch zur Reservierung der Immobilie für den Käufer.
- – Unterlagen: Beschaffung notwendiger Dokumente wie Vorkaufsrechtsverzichte und Löschungsunterlagen.
- – Kaufpreisfälligkeit: Information an den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises.
- – Finanzamt: Meldung des Kaufvertrags, Ausstellung des Grunderwerbsteuerbescheids und der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Finanzierung durch den Käufer
Der Käufer sollte rechtzeitig vor Beurkundung die Finanzierung klären, inklusive aller Nebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Makler, Renovierungen). Benötigt er ein Darlehen, ist oft eine Grundschuldbestellung erforderlich. Diese wird ebenfalls durch den Notar beurkundet und eingetragen.
Checkliste für Käufer
Vor der Beurkundung:
- – Vertragsentwurf sorgfältig prüfen
- – Finanzierung sicherstellen
- – Immobilie technisch begutachten
- – Baurechtliche und umweltrechtliche Gegebenheiten prüfen (Altlasten, Baulasten, Baugenehmigungen)
- – Infrastruktur und Umgebung bewerten
- – Alle Nebenabreden im Vertrag dokumentieren
Nach der Beurkundung:
- – Kaufpreis gemäß Mitteilung des Notars zahlen
- – Grunderwerbsteuer begleichen
- – Bei Fragen weiterhin den Notar kontaktieren
Wahl des Notars
Die Vertragsparteien können den Notar frei wählen. In der Praxis trägt meist der Käufer die Kosten und hat dadurch bei der Auswahl ein gewisses Vorschlagsrecht.
Quelle: Bundesnotarkammer, Merkblatt „Der Kauf einer gebrauchten Immobilie“