Makler und Sachverständiger in einer Person
Mehrfamilienhaus in Würzburg verkaufen
Ein Mehrfamilienhaus kaufen die meisten Interessenten als Kapitalanlage. Sie rechnen mit Mieten, Kosten und Rendite. Deshalb bewerte ich Ihr Haus so, wie ein Käufer es prüft, und bereite die Unterlagen so vor, dass Banken und Käufer schnell entscheiden können.
5,0 · 72 Bewertungen
150+ verkaufte Häuser und Wohnungen
Ratsmitglied inter~expert

Meine Zusagen an Sie
Provision erst nach Kaufpreiseingang
Wertermittlung über die Mieteinnahmen (Ertragswert)
Vermietet oder leer – Besichtigungen stimme ich mit Ihren Mietern ab
Geprüfte Käufer mit Finanzierungsnachweis
Was ist Ihr Mehrfamilienhaus wert?
Den Wert eines Mehrfamilienhauses bestimmen vor allem die Mieten, die sich dauerhaft erzielen lassen. Als Sachverständiger nutze ich dafür das Ertragswertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (§§ 27 bis 34 ImmoWertV). Vereinfacht gesagt: Von den Jahresmieten werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Wie viel dieser Reinertrag wert ist, hängt von Lage, Zustand, Restnutzungsdauer und dem marktüblichen Liegenschaftszins ab.
Käufer rechnen oft zusätzlich mit dem Kaufpreisfaktor, also dem Kaufpreis geteilt durch die Jahresnettokaltmiete. Ich zeige Ihnen beide Sichtweisen, damit Ihr Angebotspreis zum Markt passt. Mehr zur Methode: Immobilienbewertung in Würzburg.
Diese Unterlagen brauche ich für den Verkauf
Bei einem Mehrfamilienhaus prüfen Käufer und Banken die Zahlen genau. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller und sicherer läuft der Verkauf.
- Mieterliste mit Wohnfläche, Nettokaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung, Mietbeginn und Kaution je Einheit
- Alle Mietverträge mit Nachträgen und den letzten Mieterhöhungen
- Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre
- Grundbuchauszug, Flurkarte und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baugenehmigungen
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen, zum Beispiel Dach, Heizung, Fenster oder Leitungen
- Versicherungs- und Wartungsverträge
Was fehlt, besorge ich auf Wunsch für Sie.
Vermietet verkaufen: Was passiert mit den Mietern?
Ihre Mieter müssen dem Verkauf nicht zustimmen. Es gilt „Kauf bricht nicht Miete“: Der Käufer tritt mit dem Eigentumswechsel in alle bestehenden Mietverträge ein (§ 566 BGB), auch in die Rechte und Pflichten aus den Mietkautionen (§ 566a BGB).
Für Besichtigungen spreche ich die Termine rechtzeitig mit Ihren Mietern ab. Ein offenes Gespräch vorab erspart allen Beteiligten Unsicherheit. Am Übergabetag regeln wir Mieten, Kautionen und die Abgrenzung der Betriebskosten im Kaufvertrag.
Ein Vorkaufsrecht haben Mieter beim Verkauf des ganzen Hauses in der Regel nicht. Anders kann es sein, wenn an den vermieteten Wohnungen Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll (§ 577 BGB).
Diskret verkaufen: Off-Market statt Portal
Nicht jedes Mehrfamilienhaus muss öffentlich inseriert werden. Beim sogenannten Off-Market-Verkauf, auch Secret Sale genannt, biete ich Ihr Haus zunächst nur ausgewählten, vorgemerkten Käufern aus meiner Kartei an – ohne Inserat auf Immobilienportalen und ohne Schild am Haus.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern hat das handfeste Vorteile: Ihre Mieter werden nicht durch Anfragen und Gerüchte verunsichert, Ihre Verkaufsabsicht bleibt im Umfeld vertraulich, und es besichtigen nur Interessenten, deren Finanzierung ich vorab geprüft habe. Exposé und Mieterliste gebe ich erst weiter, wenn ein Käufer ernsthaft interessiert ist.
Diskretion hat allerdings auch einen Preis: Weniger Interessenten bedeuten weniger Wettbewerb. Deshalb lege ich mit Ihnen vorher auf Basis meiner Bewertung fest, welcher Preis mindestens erreicht werden soll. Findet sich off-market kein passendes Angebot, stellen wir auf die öffentliche Vermarktung um.
Ganz verkaufen oder in Wohnungen aufteilen?
Manche Eigentümer überlegen, das Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen und einzeln zu verkaufen. Dafür braucht es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Teilungserklärung beim Notar.
In Würzburg ist die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen genehmigungspflichtig (§ 250 BauGB in Verbindung mit der bayerischen Gebietsbestimmungsverordnung Bau, derzeit befristet bis 31.12.2026). Außerdem gelten für umgewandelte, vermietete Wohnungen besondere Schutzrechte der Mieter, etwa ein Vorkaufsrecht und Kündigungsbeschränkungen (§§ 577, 577a BGB).
Ob sich die Aufteilung für Sie lohnt, rechne ich Ihnen gern durch. Die rechtliche Prüfung übernehmen Notar und Rechtsanwalt. Was eine Teilungserklärung regelt, erkläre ich in meinem WEG-Ratgeber.
Mieten und Mietpreisbremse in Würzburg
Würzburg gehört zu den Gemeinden, in denen die bayerische Mietpreisbremse gilt (nach derzeitigem Stand bis 31.12.2029). Bei einer Neuvermietung darf die Miete dann grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Käufer berücksichtigen das bei ihrer Kalkulation. Deshalb zeige ich im Exposé, wie die aktuellen Mieten zum Mietspiegel stehen.
Was kostet der Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
Die gesetzlichen Regeln zur Teilung der Maklerprovision (§§ 656a bis 656d BGB) gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Bei einem Mehrfamilienhaus vereinbare ich die Provision deshalb individuell mit Ihnen, schriftlich und vor Beginn der Vermarktung. Auch hier gilt: Meine Provision zahlen Sie erst, wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto ist.
Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 Prozent) zahlt üblicherweise der Käufer. Als Verkäufer tragen Sie in der Regel die Kosten für die Löschung von Grundschulden, die nicht übernommen werden.
Ob beim Verkauf Steuern anfallen, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Wichtig ist vor allem die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG).
So läuft der Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses mit mir ab
- Erstgespräch: Wir sprechen über Ihre Ziele, den Zeitrahmen und die vorhandenen Unterlagen.
- Bewertung: Ich ermittle den Marktwert über den Ertragswert und gleiche ihn mit dem aktuellen Markt ab.
- Unterlagen und Exposé: Mieterliste, Zahlen und Fotos bereite ich so auf, dass Käufer und Banken schnell prüfen können.
- Vermarktung: Auf Wunsch zuerst diskret an vorgemerkte Käufer, danach auf den großen Portalen.
- Besichtigungen: abgestimmt mit Ihren Mietern, nur mit Interessenten, die ihre Finanzierung nachweisen.
- Notar und Übergabe: Ich bereite den Kaufvertrag mit dem Notar vor und begleite die Übergabe mit Mieterinformation, Kautionen und Schlüsseln.
Diese Mehrfamilienhäuser habe ich verkauft
Mehrfamilienhäuser mit drei bis zehn Wohneinheiten habe ich in Würzburg und Umgebung bereits mehrere verkauft, zum Beispiel Dreifamilienhäuser am Heuchelhof, in Versbach und in Thüngersheim. Zwei Beispiele mit Bild:

Verkauft
Mehrfamilienhaus
Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten
Würzburg-Frauenland

Verkauft
Mehrfamilienhaus
Neubau-Mehrfamilienhaus
Zellingen
Abbildung: Visualisierung
Häufige Fragen zum Verkauf eines Mehrfamilienhauses
Kann ich ein vermietetes Mehrfamilienhaus verkaufen?
Ja. Die Mieter müssen nicht zustimmen. Der Käufer übernimmt alle bestehenden Mietverträge mit den Kautionen (§§ 566, 566a BGB). Besichtigungen stimme ich mit Ihren Mietern ab.
Wie wird der Wert eines Mehrfamilienhauses ermittelt?
In der Regel über das Ertragswertverfahren. Entscheidend sind die dauerhaft erzielbaren Mieten, die Bewirtschaftungskosten, Lage, Zustand und der marktübliche Liegenschaftszins. Als Sachverständiger ermittle ich den Wert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Muss ich meine Mieter über den Verkauf informieren?
Eine gesetzliche Pflicht, die Mieter vorab über die Verkaufsabsicht zu informieren, gibt es grundsätzlich nicht. Spätestens für Besichtigungen müssen Termine mit ihnen abgestimmt werden. Ich empfehle ein frühes, offenes Gespräch, denn das sorgt für ruhige Besichtigungen.
Was kostet ein Makler beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
Die gesetzlichen Regeln zur Provisionsteilung gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Bei einem Mehrfamilienhaus vereinbare ich die Provision individuell und schriftlich mit Ihnen, bevor die Vermarktung beginnt.
Darf ich mein Mehrfamilienhaus in Würzburg in Eigentumswohnungen aufteilen?
Grundsätzlich ja. Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen ist die Umwandlung in Würzburg derzeit genehmigungspflichtig (§ 250 BauGB, befristet bis 31.12.2026). Außerdem gelten besondere Schutzrechte für die Mieter. Die rechtliche Prüfung übernehmen Notar und Rechtsanwalt.
Mein Versprechen
Meine Provision zahlen Sie erst, wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto ist.
Ich stelle meine Provision erst in Rechnung, wenn der vollständige Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist.
Sprechen Sie mit mir über Ihr Mehrfamilienhaus
Ich sehe mir Ihr Haus und die Mietsituation an und sage Ihnen ehrlich, welcher Preis realistisch ist und welcher Weg zu Ihnen passt.

Carsten Erhard
01575 5149540
mail@mainland-immobilien.de
In diesen Orten bin ich für Sie da
Ich verkaufe Häuser in ganz Würzburg – vom Frauenland über Versbach, Lengfeld und die Sanderau bis Heidingsfeld. Neben der Stadt bin ich in den umliegenden Gemeinden für Sie da:
- Würzburg
- Höchberg
- Veitshöchheim
- Zell am Main
- Margetshöchheim
- Erlabrunn
- Thüngersheim
- Zellingen
- Rimpar
- Estenfeld
- Kürnach
- Rottendorf
- Theilheim
- Randersacker
- Eibelstadt
- Sommerhausen
- Reichenberg
- Giebelstadt
- Ochsenfurt
- Waldbüttelbrunn
- Kitzingen
- Karlstadt
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Verfasst von Carsten Erhard, Immobilienmakler & Sachverständiger
für Immobilienbewertung in Würzburg · Stand: Oktober 2026
