Ratgeber Wohnungseigentum

WEG-Ratgeber: Was Käufer und Verkäufer einer Eigentumswohnung wissen sollten

Eine Eigentumswohnung kauft oder verkauft man nie allein. Immer gehören die Eigentümergemeinschaft, die Verwaltung, die Beschlüsse und die Rücklagen dazu. In diesem Ratgeber erkläre ich verständlich, worauf es ankommt, mit Checklisten zum Abhaken.

Stand Oktober 2026

14 Themen kompakt erklärt

Mit Checklisten für Käufer und Verkäufer

WEG-Ratgeber für Käufer und Verkäufer einer Eigentumswohnung von MAINLAND IMMOBILIEN

Das Wichtigste in Kürze

Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt Sondereigentum an der Wohnung und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade und Heizung. Über das Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss. Vor dem Kauf sollten Sie deshalb vor allem die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und den Stand der Erhaltungsrücklage prüfen. Ein niedriges Hausgeld ist nicht automatisch gut: Ist die Rücklage zu knapp, drohen Sonderumlagen.

Für wen?

Für wen dieser Ratgeber gedacht ist

Eine Eigentumswohnung ist immer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Neben der Wohnung selbst zählen deshalb auch Verwaltung, Beschlüsse, Rücklagen, Hausgeld und der Zustand des gemeinsamen Gebäudes. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, Unterlagen richtig einzuordnen und typische Fragen früh zu erkennen.

Käufer einer Eigentumswohnung

Schneller Überblick über Unterlagen, Risiken, Hausgeld, Rücklagen, Sonderumlagen und Beschlüsse.

Verkäufer einer Eigentumswohnung

Bessere Vorbereitung der Unterlagen und weniger Rückfragen bis zum Notartermin.

Eigentümer in einer WEG

Orientierung zu Zuständigkeiten, Versammlung, Verwaltung und Instandhaltung.

Grundlagen

Was ist eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft?

Kurz gesagt: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht, wenn ein Grundstück mit Gebäude rechtlich in einzelne Wohnungen aufgeteilt ist. Wer eine Wohnung kauft, erwirbt Sondereigentum an seiner Einheit und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Über Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung oder größere Sanierungen entscheidet die Gemeinschaft, nicht der Einzelne.

Für Käufer ist die WEG deshalb ein zentraler Prüfpunkt. Neben Lage, Zustand und Kaufpreis der Wohnung zählen auch die Verwaltung, die Rücklagen, die Beschlüsse, das Hausgeld und der bauliche Zustand des gemeinsamen Gebäudes.

  • Die einzelne Wohnung ist nur ein Teil des Gesamtobjekts.
  • Das Gemeinschaftseigentum kann erhebliche Kosten auslösen.
  • Protokolle, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung zeigen Chancen und Risiken.
  • Die Teilungserklärung ist bei jeder Eigentumswohnung Pflichtlektüre.

Merksatz: Eine Eigentumswohnung kauft man nie isoliert. Man kauft immer auch die wirtschaftliche und technische Lage der gesamten Gemeinschaft mit.

Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrecht

Kurz gesagt: Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern, etwa Dach, Fassade und tragende Wände. Sondereigentum ist Ihre Wohnung mit dem Innenausbau. Ein Sondernutzungsrecht erlaubt Ihnen, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, zum Beispiel einen Stellplatz oder einen Gartenanteil. Was im Einzelfall wozu gehört, steht in der Teilungserklärung.

BereichTypische BeispieleWas das praktisch bedeutet
GemeinschaftseigentumDach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, zentrale Leitungen, Außenanlagen, häufig auch Fenster und WohnungseingangstürMaßnahmen beschließt grundsätzlich die Gemeinschaft. Die Kosten verteilen sich nach Gesetz, Teilungserklärung oder Beschluss.
SondereigentumWohnräume, nicht tragende Innenwände, Bodenbeläge, Innentüren, InnenausbauSie können es grundsätzlich selbst nutzen, gestalten, vermieten oder verkaufen, ohne andere zu beeinträchtigen und im Rahmen der Gemeinschaftsordnung.
SondernutzungsrechtStellplatz, Gartenanteil, Terrasse, Keller- oder DachbodenflächeRecht zur alleinigen Nutzung von Gemeinschaftseigentum. Die genaue Reichweite steht in Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung oder einer späteren Vereinbarung.

Aus meiner Praxis: Unklare Zuordnungen führen häufig zu Missverständnissen. Fenster, Balkone, Terrassen, Leitungen, Heizkörper oder Stellplätze sollten deshalb vor der Vorbereitung des Kaufvertrags sauber eingeordnet sein.

Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan

Kurz gesagt: Die Teilungserklärung legt fest, wie das Gebäude rechtlich aufgeteilt ist. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Miteinander der Eigentümer, zum Beispiel Stimmrechte, Kostenverteilung, Nutzung und eine mögliche Zustimmung des Verwalters zum Verkauf. Der Aufteilungsplan zeigt zeichnerisch, welche Räume zu welcher Wohnung gehören.

Gerade bei älteren Wohnanlagen können Regeln enthalten sein, die von heutigen Standards abweichen. Deshalb ist eine genaue Prüfung für Käufer, Verkäufer und finanzierende Banken wichtig.

Diese Fragen sollten Sie klären

  • Stimmen die Wohnungsnummern im Aufteilungsplan mit Exposé, Grundbuch und Kaufvertrag überein?
  • Gibt es Sondernutzungsrechte an Stellplätzen, Gartenflächen, Kellern oder Dachböden?
  • Sind die Kostenverteilerschlüssel verständlich und plausibel?
  • Muss der Verwalter einem Verkauf zustimmen?
  • Gibt es Nutzungsbeschränkungen, etwa für Vermietung, Tierhaltung oder Gewerbe?

Praktischer Hinweis: Die Teilungserklärung gehört möglichst früh in die Verkaufsunterlagen. Je später sie geprüft wird, desto größer ist das Risiko von Rückfragen kurz vor dem Notartermin. Wie die Verwalterzustimmung beim Verkauf abläuft, erkläre ich auf meiner Seite Wohnung verkaufen in Würzburg.

Verwaltung und Finanzen

Verwaltung, Beirat und Eigentümerversammlung

Kurz gesagt: Die Verwaltung organisiert den Alltag der Gemeinschaft: Zahlungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Einladung zur Eigentümerversammlung und Umsetzung der Beschlüsse. Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Verwaltung. Die wichtigen Entscheidungen treffen aber immer die Eigentümer selbst in der Versammlung.

ThemaWorauf Sie achten sollten
VerwaltervertragLaufzeit, Vergütung, Sonderhonorare, Kündigung, Aufgabenumfang, digitale Unterlagen, Reaktionszeiten
Qualität der VerwaltungErreichbarkeit, saubere Abrechnungen, nachvollziehbare Umsetzung von Beschlüssen, Steuerung von Handwerkern, Fachkenntnis im WEG-Recht
BeiratAktive Unterstützung, Prüfung der Abrechnung, Abstimmung mit der Verwaltung, sachliche Kommunikation
EigentümerversammlungKlare Tagesordnung, rechtzeitige Unterlagen, nachvollziehbare Beschlussvorschläge, aussagekräftiges Protokoll

Zertifizierter Verwalter: Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 und § 26a WEG). Eine Ausnahme gilt für kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Wohnungen, wenn ein Eigentümer selbst Verwalter ist und weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt. Die Qualifikation der Verwaltung ist heute ein wichtiger Qualitäts- und Risikofaktor, besonders bei Sanierungen, Förderprogrammen und Abrechnungen.

Quelle: § 19 WEG

Beschlüsse, Stimmrechte und Protokolle

Kurz gesagt: Die Eigentümergemeinschaft entscheidet durch Beschluss, grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach dem Gesetz hat jeder Eigentümer eine Stimme (Kopfprinzip), die Gemeinschaftsordnung kann aber etwas anderes regeln. Für Käufer sind die Protokolle besonders wichtig: Sie zeigen, welche Sanierungen, Kosten und Streitpunkte anstehen.

PrüffrageWarum wichtig?
Gibt es offene oder angefochtene Beschlüsse?Streit kann Maßnahmen verzögern oder Kostenrisiken verschieben.
Sind größere Sanierungen beschlossen oder in Diskussion?Das kann künftige Sonderumlagen oder ein höheres Hausgeld bedeuten.
Wie regelmäßig finden Versammlungen statt?Hinweis auf eine geordnete Verwaltung.
Sind die Protokolle vollständig und verständlich?Wichtig für Bank, Käufer, Notar und spätere Nachvollziehbarkeit.

Hausgeld, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Kurz gesagt: Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers auf die laufenden Kosten und die Rücklage der Gemeinschaft. Grundlage ist der beschlossene Wirtschaftsplan. Nach dem Jahr rechnet die Verwaltung in der Jahresabrechnung die tatsächlichen Kosten ab. Zusätzlich erstellt sie jährlich einen Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen (§ 28 WEG).

Für Käufer zählt nicht nur die Höhe des Hausgeldes, sondern auch seine Zusammensetzung: umlagefähige Betriebskosten, nicht umlagefähige Kosten, Verwaltervergütung, Zuführung zur Erhaltungsrücklage und absehbare Kostensteigerungen. Wer vermietet, kann nur den umlagefähigen Teil an Mieter weitergeben.

UnterlageWas sollte geprüft werden?
Aktueller WirtschaftsplanMonatliches Hausgeld, Zuführung zur Rücklage, erwartete Kosten und Verteilerschlüssel
Letzte JahresabrechnungTatsächliche Kosten, Nachzahlungen oder Guthaben, Auffälligkeiten gegenüber dem Vorjahr
Vermögensbericht und RücklagenstandLiquidität, Erhaltungsrücklage, offene Forderungen, Darlehen oder größere Verpflichtungen
Beschluss-Sammlung und ProtokolleGeplante Maßnahmen, Sonderumlagen, Hausgelderhöhungen, Rechtsstreitigkeiten

Aus meiner Praxis: Ein niedriges Hausgeld ist nicht automatisch positiv. Ist die Rücklage zu schwach oder wurde die Erhaltung aufgeschoben, steigt das Risiko späterer Sonderumlagen.

Praxis

Erhaltungsrücklage und Sonderumlage

Kurz gesagt: Die Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage) ist das finanzielle Polster der Gemeinschaft für Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Reicht sie nicht aus, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage, also eine zusätzliche Zahlung aller Eigentümer. Typische Anlässe sind Dach, Fassade, Heizung, Leitungen oder Aufzug.

SignalMögliche Bedeutung
Sehr geringe Rücklage bei älterem GebäudeKann auf künftigen Finanzierungsbedarf hindeuten.
Mehrere verschobene SanierungenErhöht das Risiko hoher Kosten in kurzer Zeit.
Hohe Zahlungsrückstände einzelner EigentümerKann die Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft belasten.
Sonderumlage bereits in DiskussionIm Kaufvertrag klären, wer welche Zahlung trägt und ab wann der wirtschaftliche Übergang gilt.

Praxisblick: Rücklage und Sonderumlage sollten Sie immer zusammen mit dem Zustand des Gebäudes betrachten: Alter, anstehende Sanierungen, vorhandene Beschlüsse und die wirtschaftliche Kraft der Gemeinschaft.

Instandhaltung, Modernisierung und bauliche Veränderungen

Kurz gesagt: Am Gemeinschaftseigentum entscheidet grundsätzlich die Gemeinschaft, auch wenn eine Maßnahme nur Ihre Wohnung betrifft. Bestimmte Maßnahmen kann aber jeder Eigentümer verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG): Barrierereduzierung, Laden von Elektrofahrzeugen, Einbruchschutz, schneller Internetanschluss und seit Oktober 2024 auch Balkonkraftwerke. Über das Wie beschließt die Gemeinschaft.

Instandhaltung und Instandsetzung heißen im Gesetz zusammen „Erhaltung“. Sie sichern den bestehenden Zustand. Modernisierungen und bauliche Veränderungen gehen darüber hinaus und können Nutzung, Optik, Technik oder Energieeffizienz verändern. Einzelne Eigentümer dürfen nicht eigenmächtig in das Gemeinschaftseigentum eingreifen.

Typische MaßnahmeVorher klären
FenstertauschSondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? Optik, Beschluss, Kostenverteilung
Balkon oder TerrasseKonstruktion, Abdichtung, Belag, Geländer, Sondernutzungsrecht
Wallbox und LadestationBeschluss, Leitungsführung, Lastmanagement, Kostentragung
Heizung, Dach, FassadeBeschlüsse, Finanzierung, Rücklage, mögliche Sonderumlage
BalkonkraftwerkBeschluss über die Durchführung und technische Vorgaben der Gemeinschaft

Praxisregel: Vor jeder sichtbaren oder technischen Veränderung erst die Unterlagen prüfen, die Verwaltung ansprechen und die Beschlusslage klären. Das erspart Streit, Rückbauforderungen und unnötige Kosten.

Quelle: § 20 WEG

Versicherungen der Eigentümergemeinschaft

Kurz gesagt: Besonders wichtig für jede Eigentümergemeinschaft sind die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Prüfen Sie Versicherungssumme, versicherte Gefahren und Selbstbehalte. Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen sind nur versichert, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.

VersicherungTypischer Inhalt
WohngebäudeversicherungSchäden am Gebäude, z. B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel; Elementarschäden nur mit vereinbarter Erweiterung
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtSchäden Dritter, die vom gemeinsamen Grundstück oder Gebäude ausgehen
Haftung der VerwaltungBei Pflichtverletzungen oder fehlerhafter Verwaltung, abhängig von Vertrag und Versicherung
ZusatzversicherungenAufzug, Glas, Photovoltaik, Ladestationen, Gewässerschaden bzw. Öltank, je nach Objekt

Konflikte vermeiden und Beschlüsse anfechten

Kurz gesagt: Streit in der Eigentümergemeinschaft entsteht meist durch unklare Zuständigkeiten, fehlende Unterlagen oder überraschende Kosten. Wer einen Beschluss für fehlerhaft hält, muss schnell handeln: Die Anfechtungsklage ist innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung zu erheben und innerhalb von zwei Monaten zu begründen (§ 45 WEG).

KonfliktfeldVorbeugung
SanierungskostenFrühe Kostenschätzung, Vergleich von Varianten, Rücklagenplanung, klare Beschlussvorlage
Nutzung und HausordnungRegeln verständlich formulieren und gleich anwenden
Umbauten einzelner EigentümerAntrag, technische Beschreibung, Optik, Kostentragung und Folgekosten klären
Qualität der VerwaltungKlare Beauftragung, Fristen, Dokumentation, regelmäßiger Austausch mit dem Beirat

Hinweis: Fristen und Erfolgsaussichten einer Anfechtung sollten Sie im Einzelfall anwaltlich prüfen lassen. Ich gebe keine Rechtsberatung.

Quelle: § 45 WEG

Checklisten

Checkliste: Eigentumswohnung kaufen – worauf achten?

Diese Punkte sollten Sie vor einer verbindlichen Kaufentscheidung und spätestens vor dem Notartermin prüfen.

  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan liegen vor.
  • Grundbuchdaten, Wohnungsnummer und Sondernutzungsrechte sind abgeglichen.
  • Protokolle mindestens der letzten drei Eigentümerversammlungen sind geprüft.
  • Aktueller Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung liegen vor.
  • Rücklagenstand, Vermögensbericht und mögliche Sonderumlagen sind geprüft.
  • Bekannte Sanierungs- oder Erhaltungsthemen sind abgefragt.
  • Laufende Rechtsstreitigkeiten oder Beschlussanfechtungen sind geklärt.
  • Verwalter, Verwaltervertrag und eine eventuell nötige Verwalterzustimmung sind geprüft.
  • Energieausweis, Gebäudezustand und Modernisierungen sind eingeordnet.
  • Eigene Pläne passen zur Gemeinschaftsordnung: Vermietung, Haustiere, Gewerbe, Umbau, Wallbox, Balkon, Garten.

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Entscheidung. Genauso wichtig sind Rücklage, Beschlusslage, Sanierungsbedarf und die Qualität der Verwaltung.

Aktuelle Angebote finden Sie auf meiner Seite Immobilie kaufen in Würzburg.

Checkliste: Eigentumswohnung verkaufen – diese Unterlagen brauchen Sie

Gut vorbereitete Unterlagen beschleunigen die Vermarktung, schaffen Vertrauen und ersparen Rückfragen von Käufern, Banken und Notariat.

  • Aktueller Grundbuchauszug bzw. Grundbuchdaten
  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan vollständig
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Aktueller Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Rücklagenstand und Vermögensbericht von der Verwaltung
  • Energieausweis, Wohnflächenberechnung und Grundriss auf Plausibilität geprüft
  • Mietvertrag und Miethöhe, falls die Wohnung vermietet ist
  • Bekannte Mängel, Sanierungen und Modernisierungen dokumentiert
  • Verwalterzustimmung zum Verkauf geklärt, falls nötig
  • Sondernutzungsrechte und Stellplätze eindeutig beschrieben

Mein Service für Sie: Fehlende Unterlagen beschaffe ich auf Wunsch für Sie, etwa bei der Hausverwaltung, beim Grundbuchamt oder beim Bauamt. Eine passende Vollmacht halte ich bereit. Eine Vorlage für die Anfrage an die Verwaltung finden Sie in meinen Mustervorlagen für Verkäufer und Vermieter. Wie ich Ihre Wohnung verkaufe, lesen Sie unter Wohnung verkaufen in Würzburg.

Nachschlagen

WEG-Unterlagen: Welche Unterlage beantwortet welche Frage?

UnterlageWofür sie wichtig ist
TeilungserklärungRechtliche Aufteilung, Miteigentumsanteile, Zuordnung der Wohnungen, häufig mit Gemeinschaftsordnung
AufteilungsplanZeichnung der einzelnen Wohnungen und der gemeinsamen Bereiche
AbgeschlossenheitsbescheinigungBestätigt, dass die einzelnen Wohnungen baulich abgeschlossen sind
GemeinschaftsordnungRegeln für Nutzung, Kosten, Stimmrechte, Sondernutzungsrechte und Pflichten
Beschluss-Sammlung und ProtokolleEntscheidungen, geplante Maßnahmen und Streitpunkte
WirtschaftsplanGrundlage für das monatliche Hausgeld und die Rücklage
JahresabrechnungTatsächliche Kosten des Vorjahres, abgerechnet je Wohnung
VermögensberichtÜberblick über Rücklagen, Forderungen und Verbindlichkeiten
EnergieausweisEnergetische Einordnung des Gebäudes, beim Verkauf in der Regel vorzulegen

Typische Warnsignale vor dem Kauf einer Eigentumswohnung

  • Sehr alte Protokolle oder fehlende aktuelle Unterlagen
  • Immer wieder dieselben Baumängel in den Protokollen, ohne Beschluss oder Umsetzung
  • Sehr geringe Rücklage trotz erkennbarem Sanierungsbedarf
  • Zahlungsrückstände mehrerer Eigentümer oder Geldprobleme der Gemeinschaft
  • Unklare Zuordnung von Stellplätzen, Gartenflächen, Kellern oder Dachböden
  • Laufende Beschlussanfechtungen, Gerichtsverfahren oder massive Konflikte
  • Auffällig niedriges Hausgeld ohne nachvollziehbare Rücklagenplanung
  • Unklare Aussagen zu Fenstern, Balkonen, Dach, Heizung oder Leitungen
  • Verwalterwechsel ohne geordnete Übergabe oder fehlende Beschluss-Sammlung
  • Geplante Sanierung ohne Kostenschätzung, Zeitplan oder Finanzierung

Einordnung: Ein Warnsignal heißt nicht automatisch, dass Sie die Wohnung nicht kaufen sollten. Es heißt aber: genauer prüfen, Kosten einordnen und im Kaufvertrag sauber regeln. Wie sich Rücklage und Sanierungsbedarf auf den Wert auswirken, ermittle ich bei meiner Immobilienbewertung in Würzburg.

Häufige Fragen zur Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum ist Ihre Wohnung mit dem Innenausbau, über die Sie grundsätzlich selbst bestimmen. Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern gemeinsam, etwa Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus und zentrale Leitungen. Was im Einzelfall wozu gehört, regelt die Teilungserklärung.

Kann ich in meiner Wohnung alles frei verändern?

Im Sondereigentum grundsätzlich ja, solange Sie die Rechte anderer nicht beeinträchtigen und die Gemeinschaftsordnung nichts anderes regelt. Für Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum ist in der Regel ein Beschluss der Eigentümer nötig.

Ist ein niedriges Hausgeld ein gutes Zeichen?

Nicht unbedingt. Ein niedriges Hausgeld kann auch bedeuten, dass zu wenig in die Erhaltungsrücklage fließt oder Reparaturen aufgeschoben wurden. Dann drohen später Sonderumlagen.

Wer zahlt eine Sonderumlage, wenn die Wohnung verkauft wird?

Das hängt vom Beschluss, von der Fälligkeit der Zahlung und vom Kaufvertrag ab. Wer die Sonderumlage im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer trägt, sollte deshalb im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden.

Welche Unterlagen sollte ich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung prüfen?

Vor allem die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die Beschluss-Sammlung, den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung, den Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage und den Energieausweis.

Kann die Eigentümergemeinschaft eine Wallbox oder ein Balkonkraftwerk verbieten?

In der Regel nicht. Beide Maßnahmen sind gesetzlich begünstigt, jeder Eigentümer kann sie verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG). Über die Ausführung, die technische Einbindung und die Kosten beschließt aber die Gemeinschaft.

Kann ich einen zertifizierten Verwalter verlangen?

Ja, seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer das verlangen. Ausgenommen sind kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Wohnungen, wenn ein Eigentümer selbst Verwalter ist und weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter fordert.

Wie lange habe ich Zeit, einen Beschluss anzufechten?

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung bei Gericht erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden (§ 45 WEG). Lassen Sie Fristen und Erfolgsaussichten bitte anwaltlich prüfen.

Warum sind die Protokolle der Eigentümerversammlung so wichtig?

Sie zeigen, was die Gemeinschaft tatsächlich beschäftigt: geplante Sanierungen, Rücklagen, Streit, Verwaltung, Sonderumlagen und technische Risiken. Für Käufer sind sie oft aussagekräftiger als das Exposé.

Glossar: Die wichtigsten Begriffe rund ums Wohnungseigentum

BegriffKurz erklärt
WEGWohnungseigentümergemeinschaft, also die Gemeinschaft der Eigentümer einer aufgeteilten Immobilie. Die Abkürzung steht auch für das Wohnungseigentumsgesetz.
SondereigentumAllein nutzbarer, rechtlich zugeordneter Bereich, vor allem die Wohnung
GemeinschaftseigentumGebäudeteile und Anlagen, die allen Eigentümern gemeinsam gehören
MiteigentumsanteilAnteil am Gemeinschaftseigentum, häufig Grundlage für die Kostenverteilung
SondernutzungsrechtAlleiniges Nutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum, z. B. Garten oder Stellplatz
HausgeldMonatliche Vorauszahlung auf Kosten und Rücklagen der Gemeinschaft
WirtschaftsplanPlan der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres
JahresabrechnungAbrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des Jahres
VermögensberichtJährliche Übersicht über Rücklagen und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen
ErhaltungsrücklageRücklage für Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, früher Instandhaltungsrücklage
SonderumlageZusätzliche Zahlung der Eigentümer für Kosten, die nicht gedeckt sind

Weitere Begriffe erkläre ich in meinen 70 Immobilien-Fachbegriffen.

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Quellen und Hinweis

Stand: Oktober 2026. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), zuletzt geändert am 10. Oktober 2024. Berücksichtigt sind insbesondere die Regeln zu Verwaltung und Beschlüssen (§ 19, § 25 WEG), baulichen Veränderungen (§ 20 WEG), Eigentümerversammlung (§§ 23, 24 WEG), Verwalter und zertifiziertem Verwalter (§§ 26, 26a WEG), Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG) sowie Beschlussklagen (§§ 44, 45 WEG).

Wohnungseigentumsgesetz auf gesetze-im-internet.de

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind immer die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, die Beschlüsse und der Einzelfall.

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