Schon gewusst? Sie können viele Bodenrichtwerte online abfragen!
In vielen Bundesländern wie auch in Bayern können nicht nur Immobilienmakler, sondern auch Sie amtliche Bodenrichtwerte über das Portal BORIS BAYERN (den Link finden Sie unten) online abfragen. Für die meisten Abfragen ist dieses kostenlos möglich, bei manchen Städten ist diese Auskunft leider immer noch gegen eine Gebühr einzuholen. Die amtlichen Bodenrichtwerte sind von den zuständigen Gutachterausschüssen aus Kaufpreissammlungen eines Zeitraums erhoben worden und werden alle 2 Jahre neu veröffentlicht. Diese Grundstückspreise dienen Ihnen als groben Anhaltspunkt zum lageüblichen und durchschnittlichen Preis, wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten. In der Regel werden die Grundstücke aufgrund derer Attraktivität; dem Maß der baulichen Nutzung; der Lage etc., zu einem höheren Preis als der Bodenrichtwert angeboten.
Sind Sie sich unsicher, haben Fragen oder benötigen eine spezifische Auskunft, melden Sie ich gerne bei mir.
Welche Bedeutung hat der Bodenrichtwert für die Grundstücksbewertung?
Der Bodenrichtwert ist eine durchschnittliche Quadratmeterpreisangabe für Grundstücke, die für ein bestimmtes Stadt- oder Gemeindegebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnissen typisch ist.
In der Regel werden die Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse für alle zwei Jahre erhoben. Zum Beispiel: liegt Ihnen ein Bodenrichtwert zum 31.12.2020 vor, wird in der Regel dieser dann zum 31.12.2022 neu aktualisiert und veröffentlicht. Diese Werte zeigen, welcher Preis bei Verkäufen in einem betrachteten Gebiet im Durchschnitt m²/ Grundstücksfläche über einen Zeitraum von zwei Jahren erzielt wurde. Der Bodenrichtwert errechnet sich aus vergangenen gesammelten Grundstücksverkäufen in einem bestimmten Stadt- oder Gemeindegebiet und ist die Ausgangsbasis für die Bewertung und Preisbestimmung von Grundstücken in diesem Gebiet.
Bodenrichtwert ermitteln – Wo kann man die Bodenrichtwerte einsehen?
Auskunft über Bodenrichtwerte geben in der Regel die zuständigen Gemeinden durch deren Bauämtern oder diese werden auf der Gemeindeinternetseite veröffentlicht. Wenn diese nicht öffentlich gemacht wurden, müssen Sie diese kostenpflichtig bei den zuständigen Gutachterausschüssen beantragen.
Sind die öffentlichen Bodenrichtwerte auf meine Grundstück ableitbar?
Bodenrichtwerte sind keine bindende Vorgabe und können den wirklichen Wert eines konkreten Grundstückes grundsätzlich nicht exakt abbilden. Sie sind eher eine Orientierungshilfe zu verstehen. Es handelt sich bei den Bodenrichtwerten um reine Durchschnittswerte, die in der Regel nie den erzielbaren Verkaufspreis eines konkreten Grundstücks wiedergeben können.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich zudem grundsätzlich nur auf unbebaute, /baureife Grundstücke.
Abweichungen, insbesondere vom Maß der baulichen Nutzung, der Lage, der Grundstücksgröße, der Himmelsrichtung, der Topographie obe eben oder Hanglage etc. müssen mit entsprechenden Zu- bzw. Abschlägen gerechnet werden, um so auf den eigentlichen Grundstückswert zu gelangen.
Bekomme ich nicht den gleichen Preis für mein Grundstück wie im Neubaugebiet?
Zu großer Wahrscheinlichkeit – NEIN!
Jede Gemeinde oder Stadt hat Lage- und Bauartbedingt mehrere Bodenrichtwertzonen, dass bedeutet mehrere Bodenrichtwerte/m².
In Gemeinden gilt diese kleine Faustregel – Im Ortskern ist die Bebauung älter und enger, daher sind die Preise hier niedriger. Je weiter es aus dem Ortskern herausgeht, werden die Preise teurer, die Bebauung wird weitläufiger und neuer.
Diese unterscheiden sich dann noch mit den zuvor genannten Wertbestimmungen.
Wenn sie eine Verkaufsabsicht haben, empfehle ich, das Grundstück durch einen Fachmann, einen Immobilienmakler oder einem Gutachter bewerten zu lassen.
Mit dem Ihnen vorliegenden Bodenrichtwert können Sie Ihr Grundstück grob einschätzen und haben einen Orientierung, Beachten Sie aber bitte die wertsteigenden oder wertmindernten Bestimmungen um den Grundtsückswert relativ genau festlegen zu können.
Sie müssen Äpfel mit Äpfel vergleichen und keinen Apfel mit einer Birne!