Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angaben
Bei den objektbezogenen Angaben in Anzeigen und den Exposès, handelt es sich um erhaltene Angaben und Informationen des/der Verkäufers/er oder des/der Vermieters/er . Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben schließen wir jegliche Haftung aus. Für unrichtige und unvollständige Angaben haften wir im Übrigen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden. Unsere Angaben sind unverbindlich, insbesondere bleiben Zwischenverkauf, Preiserhöhungen bzw. eine Vermietung vorbehalten.
2. Vorkenntnis
Ist dem Kunden eine durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dieses unverzüglich schriftlich, möglichst unter Nennung der Quelle und des Datums der Kenntniserlangung, mitzuteilen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Vertragsobjektes (nachfolgend „Hauptvertrag“) zustande kommt, eine Mitursächlichkeit genügt. Wird der Hauptvertrag erst nach Auslaufen oder Beendigung unseres Maklerauftrages oder zu anderen als den von uns angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Vertragsobjekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners bzw. mit einem anderen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der Hauptvertrag mit unserem Angebot, im wesentlichen wirtschaftlich identisch ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde anstatt des Objektes ganz oder teilweise nur Anteile am Besitz erwirbt. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Maklerprovision auch dann verpflichtet, wenn er das ihm zum Kauf angebotene Objekt mietet oder pachtet oder das zur Miete oder Pacht angebotene Objekt kauft. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Kunden können wir Schadensersatz gegenüber dem Kunden verlangen, wenn die Anfechtung nicht auf arglistiger Täuschung oder Drohung der anderen Vertragspartei beruht.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Provision. Im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 5%, p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
5. Provisionssätze (soweit nicht anders angegeben und vereinbart)
a) Bei An- und Verkauf von Grundstücken: von 3,57% bis 7,14% (inkl. gesetzliche MwSt.) des Vertragswertes.
Bei Vermietung oder Verpachtung:
b) Verträge mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren Dauer: 3,57 (inkl. gesetzliche MwSt.) Monatskaltmieten.
c) Bei Vermietung von Wohnraum: 2,38 (inkl. gesetzliche MwSt.) Monatskaltmieten.
6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil im gesetzlichen Rahmen entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7. Vertragsverhandlungen und -abschluss
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit ein Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Ist dem Kunden bei Abschluss des Hauptvertrages bekannt dass zugunsten eines Dritten ein Verkaufs- oder Vormietrecht besteht, ist er verpflichtet, dass im Hauptvertrag eine Klausel aufgenommen wird, wonach der Käufer bzw. Mieter die vereinbarte Provision zu zahlen hat und wir insoweit ausdrücklich einen eigenen Anspruch erhalten. Dies gilt nicht für gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinden.
8. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich zu verständigen.
9. Schadensersatz
Hat der Kunde uns wegen Verstoßes gegen seine vertraglichen Pflichten Schadensersatz zu leisten, können wir insbesondere Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.